PresseKat - Elektronische Lohnsteuerkarte – Freibeträge gelten nicht automatisch

Elektronische Lohnsteuerkarte – Freibeträge gelten nicht automatisch

ID: 782562

Lange in Planung, wird es 2013 so weit sein und die elektronische Steuerkarte kommt. Damit hat die bewährte auf dem Papier ausgedient. Die Neuerung bedeutet für die Arbeitgeber allerdings nicht, dass sie pünktlich zum 1. Januar 2013 mit dem Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) starten müssen. Sie können, müssen aber nicht. Sie erhalten eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2013. Während dieser kann jeder Arbeitgeber beliebig entscheiden, wann er das bisherige Papierverfahren ablöst und zum elektronischen Verfahren wechselt. Da mindestens eine Abrechnung im Jahr 2013 mit den elektronischen Daten erfolgen muss, gilt der Dezember als letzter Umstellungsmonat. Für Arbeitnehmer, die sich Freibeträge im Jahr 2012 eintragen lassen haben, bedeutet das, dass sie diese erneut beantragen müssen. Denn sie werden nicht automatisch übernommen. Hierüber informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

(firmenpresse) - Antrag stellen und Freibeträge für 2013 sichern

Mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte lassen sich schon im laufenden Jahr Steuern sparen. Der Vorteil ist, dass sich das monatliche Nettoeinkommen erhöhen lässt und man nicht erst auf die Erstattung am Jahresende warten muss. Alle Daten, die für den Lohnsteuerabzug benötigt werden, werden künftig nur noch digital übermittelt. Wer also Freibeträge nutzen möchte, muss einen erneuten Antrag stellen, denn es ist nicht so, dass die Freibeträge aus 2012 automatisch auf das elektronische Verfahren übergehen. Kümmert man sich nicht um die Beantragung, kann für den Arbeitnehmer auch kein Freibetrag übermittelt werden. Der Antrag kann noch bis zum 30.11.2013 erfolgen. Und zwar beim jeweils zuständigen Finanzamt. Diesen Antrag kann man bequem ausfüllen und an das Finanzamt senden. Die benötigten Formulare lassen sich im Internet unter https://www.formulare-bfinv.de/ herunterladen.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.





Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info(at)steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) kontrollieren Die Steuerklassen erklärt
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 13.12.2012 - 09:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 782562
Anzahl Zeichen: 2041

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-5364010

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Elektronische Lohnsteuerkarte – Freibeträge gelten nicht automatisch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Günter Zielinski - Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Häufige Überschätzung des Kanzleiwertes ...

Nach langjähriger Tätigkeit in der eigens gegründeten Steuerkanzlei fällt es dem Inhaber umso schwerer, sein aufgebautes Lebenswerk in neue Hände zu geben. Für viele Steuerberater stellt die Kanzlei einen wichtigen Baustein in der Altersvorsorg ...

Zeitdruck bei der freiwilligen Steuererklärung ...

Werden Einkommensteuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht, kann der Anspruch auf Steuerrückerstattung erlöschen. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes ist deutlich geworden, wie wichtig es für Arbeitnehmer ist, die Abgabefristen für die ...

Alle Meldungen von Günter Zielinski - Steuerberater