(ots) - Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention drängt auf entschlossene Novellierung
der Behindertengleichstellungsgesetze
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention empfiehlt
die Ãœberarbeitung der Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes
und der Länder. "Wenn man will, dass Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt mit anderen ihre Menschenrechte wahrnehmen können,
ist eine Fortentwicklung der Gleichstellungsgesetze auf Basis der
UN-Behindertenrechtskonvention unumgänglich", erklärte Valentin
Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung der
"Vorschläge zur Reform des Behindertengleichstellungsrechts in Bund
und Ländern".
Teilweise sei eine Novellierung der Gesetze sogar zwingend, etwa
hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes. Dabei müssten das
Verständnis von Behinderung und das Konzept der Barrierefreiheit
fortentwickelt sowie die Partizipation von Menschen mit Behinderungen
gefördert werden. "Diesen menschenrechtlichen Grundsätzen sollte
gerade in den behindertenspezifischen Regelungswerken unbedingt
Rechnung getragen werden", so Aichele.
Die Monitoring-Stelle schlägt weiterhin vor, die Rolle und das Amt
der Behindertenbeauftragten zu stärken. So könnten die Beauftragten
die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention besser steuern und
fachlich begleiten. Die Behindertengleichstellungsgesetze sind die
Rechtsgrundlage für die Arbeit der Behindertenbeauftragten.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu
fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in
Deutschland zu überwachen.
Stellungnahme: "Vorschläge zur Reform des
Behindertengleichstellungsrechts in Bund und Ländern"
http://ots.de/6hA7R
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