Die erhobenen Vorwürfe wiegen schwer: insgesamt 25 Deutsche Bank Mitarbeiter sollen sich nach Verdacht der Staatsanwaltschaft an Geldwäsche und versuchter Strafvereitelung schuldig gemacht haben.
(firmenpresse) - Rund 500 Ermittler sollen es nach Medienberichten gewesen sein, die die Deutsche Bank Zentrale in Frankfurt und weitere Räume des Unternehmens nach Pressemitteilungen am Morgen des 12. Dezember durchsucht haben sollen. Ein erhebliches Aufgebot, doch die erhobenen Vorwürfe wiegen schwer: insgesamt 25 Mitarbeiter der Bank sollen sich nach Verdacht der Staatsanwaltschaft an Geldwäsche und versuchter Strafvereitelung schuldig gemacht haben. Im Kern gehe es, so die Berichte, um ein so genanntes „Umsatzsteuerkarussell“ mit dem der Staat in großem Stil um Steuergelder betrogen worden sein soll. Von hunderten Millionen Euro Schaden ist die Rede. Nicht nur dass es sich hierbei um den aktuellsten einer ganzen Reihe von Vorwürfen gegen die Deutsche Bank handelt (in den letzten Tagen wurde auch über den Verdacht der Manipulation von Leitzinsen und angeblich verschleierten Milliardenverlusten in der Finanzkrise berichtet), es scheint sich bei der nun aufgedeckten Masche auch um keinen Einzelfall zu handeln: erst kürzlich wurde die Zentrale der Hypo-Vereinsbank in München nach Berichten wegen Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und des Betruges zu Lasten des Finanzamtes durchsucht. Die auf Anlegerrecht und Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte sieht hierin ein deutliches Signal an die Banken, dass die Staatsanwaltschaften deutlich sensibler geworden sind.
Der Hintergrund dürfte in beiden Verfahren nach Einschätzung von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, bereits gut aufgearbeitet sein: “In der Angelegenheit in der gerade die Durchsuchung der Deutschen Bank erfolgte, hatte das Landgericht Frankfurt einige der aktiven Täter bereits vor einem Jahr wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Von „mindestens 230 Millionen Euro“ Hinterziehung ist hierbei in den Medien die Rede. Nun wurde bei der Staatsanwaltschaft ersichtlich die richtige Frage gestellt, wie ein solches Modell überhaupt möglich war. Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich deutliche Anhaltspunkte dafür gefunden, dass dies nicht ohne Hilfe geschehen konnte und diese Hilfe wohl direkt von den Banken gekommen sein muss. Hierbei richten sich die Vorwürfe gegenüber der Deutschen Bank nicht nur gegen einfache Mitarbeiter, sondern auch direkt gegen zwei Vorstandsmitglieder, die eine offenbar falsche Umsatzsteuererklärung der Bank unterzeichnet haben sollen” so Appelt. Weiteren Mitarbeitern wird der Vorwurf gemacht, bei bisherigen Ermittlungen der Behörden gegen die Haupttäter belastende Beweismittel vorenthalten zu haben. Bereits Ende November berichteten die Süddeutsche Zeitung und weitere Medien, dass in der Kardinal-Faulhaber-Str. 1 am Hauptsitz der Hypo-Vereinsbank (HVB) in München eine groß angelegte Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft stattfand. Auch dort lautet der Vorwurf, so die Süddeutsche Zeitung, auf den Verdacht auf Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zum Betrug. Mitarbeiter der Bank sollen gemeinsam mit weiteren Beteiligten ein System entwickelt haben, mit dem es möglich sein sollte, Kapitalertragssteuern von den Finanzbehörden erstattet zu bekommen, die so nie geflossen waren. Hierzu waren nach dem Bericht Bescheinigungen über die Zahlung von Kapitalertragssteuern mehrfach ausgefertigt worden, die in der Folge mehrfach bei den Finanzbehörden eingereicht wurden. Da dort jedoch von den korrekten Zahlen - in der Regel die einmalige Zahlung der Kapitalertragssteuer - ausgegangen wurde, wurden wohl folgerichtig die übrigen Belege als zu viel gezahlt verbucht und diese vermeintliche Überzahlung erstattet, auch wenn sie tatsächlich nie so stattgefunden hatte. Eine weitere Variante sei es gewesen, die Kapitalertragssteuer nicht abzuführen, dies aber zu bescheinigen und die Steuer im Nachhinein wieder erstatten zu lassen. Nach Einschätzung der Ermittler habe dieses Vorgehen, an dem sich wohl auch andere Banken beteiligten, zu Steuerschäden in Milliardenhöhe geführt.
Und längst nicht jedem Anleger, der in diese Machenschaften verwickelt war, scheint die gesamte Brisanz des Modells von seinen Beratern offenbart worden zu sein. Wie die Zeitung weiter berichtet macht zwischenzeitlich ein hessischer Geschäftsmann bei dem dieses Modell zu Rückforderungen des Finanzamtes im dreistelligen Millionenbetrag geführt hat, zwischenzeitlich Ansprüche gegen die HVB geltend. Sollte dieses Modell tatsächlich als legal und unproblematisch verkauft worden sein, so bestehen hier gute Chancen, dass der Anleger seinen Schaden ersetzt bekommt, führt Rechtsanwalt Thorsten Krause, ebenfalls Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus.
Es bleibt abzuwarten, welchen Verlauf die Ermittlungen der Strafbehörden noch nehmen, generell lassen die groß angelegte Durchsuchung und die erheblichen Schäden hoffen, dass die Sachen weiter verfolgt werden, so Rechtsanwältin Appelt. Für Anleger, die sich nicht sicher sind, ob die ihnen von der Bank verkauften Gestaltungsmöglichkeiten den (steuer-)gesetzlichen Vorschriften entsprachen und was die Durchsuchung der Bank verbunden mit der Sicherstellung ggf. auch ihre Geschäfte betreffenden Unterlagen bedeutet, hat die Kanzlei KAP Rechtsanwälte in Kooperation mit einer renommierten Steuerkanzlei einen Sonderservice eingerichtet, um die Geschäfte entsprechend diskret prüfen zu lassen. Anleger, die sich über die Gestaltung nicht sicher sind, sollten sich in jedem Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
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