(ots) - Der Rechtsstaat gilt für jeden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war die letzte
Instanz, an die sich Khaled el Masri wenden konnte. Neun Jahre lang
hatte er vergeblich geklagt, nun endlich stellt sich für ihn der
juristische Erfolg ein, und das ist gut so. Das Schmerzensgeld von 60
000 Euro ist eine Genugtuung für den Deutsch-Libanesen, der von der
CIA entführt, vergewaltigt und gefoltert wurde.
Zugleich haben die Richter in Straßburg mit ihrem Urteil eines
klargemacht: In Sachen Rechtsstaatlichkeit und Folterverbot darf es
keine Ausnahmen geben. Die Grundrechte sind auch dann zu achten, wenn
es um die Bekämpfung des Terrorismus geht. Da ist in der hysterischen
Zeit nach dem 11. September 2001 so manches schiefgelaufen.
Bei der Beurteilung des Falles kann es weder eine Rolle spielen,
dass El Masri durch seine Kontakte zu militanten Islamisten ins
Visier der westlichen Geheimdienste geriet, noch dass er in den
Jahren nach seiner Entführung wegen Brandstiftung und
Körperverletzung mehrfach in Deutschland verurteilt worden ist.
Zunächst hat er - offenbar als Opfer einer Verwechslung - Unrecht
erlitten.
Angesichts des Urteils könnte man fordern, nun müssten nach dem
Balkanstaat Mazedonien auch die USA und der Geheimdienst CIA zu
Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet werden. Doch das kann nicht
Sache des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sein - dafür
sind die Richter nicht zuständig.
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