PresseKat - Die Gefahren der E-Zigarette: Neue Studienansätze

Die Gefahren der E-Zigarette: Neue Studienansätze

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Die E-Zigarette erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Das liegt unter anderem daran, dass Rauchen mittlerweile zum Luxus gehört.

(firmenpresse) - Bei der E-Zigarette wird Flüssigkeit in einem Verdampfer erhitzt und der Dampf inhaliert. Diese verdampfende Substanz kann mit Aromen oder auch Nikotin angereichert sein. Dies führt zu unterschiedlichen Argumentationen. Raucher sagen, sie würden durch dieses Verfahren ihre Umwelt nicht mehr belasten. Andere sehen hier jedoch eine ähnliche Gefährdung. Manche Behörden fordern sogar ein Rauchverbot für die E-Zigarette genauso wie bei den normalen Zigaretten, und dies begründen sie damit, dass es bislang noch keine ausreichenden Studien gibt, die eine Gesundheitsgefährdung durch die E-Zigarette ausschließen.

Letzte Studien belegen keine Gefährdung durch E-Zigarette

Wie bereits erwähnt, wurde vorgeschlagen, die E-Zigarette mit einem Rauchverbot zu belegen, da sie gesundheitsgefährdend sein könnte. Zu dieser Ansicht kommt jedenfalls das Bundesinstitut für Risikoeinschätzungen. Dieses hat in einer Stellungnahme veröffentlicht, dass die Gefährdung durch die Inhalation der Dämpfe dem Passivrauchen gleichkommt. Die Argumentation des Instituts beruht jedoch auf nicht aussagekräftigen Studien. Mittlerweile sind jedoch genügend aussagekräftige Studien durchgeführt worden, von denen etliche belegen, dass durch das Rauchen der E-Zigarette wohl keine Gesundheitsgefährdung vorliegt.

Atemluft in bestimmten Großstädten gefährlicher

Die an einer der Studien beteiligten Forscher geben bei ihrer Veröffentlichung an, dass es gefährlicher sei, über den gleichen Zeitraum die Luft in einer Großstadt einzuatmen, als mit E-Zigaretten-Rauchern in einem ungelüfteten Raum zu sein. Eine ebenso kürzlich veröffentlichte Forschungsarbeit kam zu dem Ergebnis, dass eine Krebsgefährdung durch die E-Zigarette in jeglicher Art auszuschließen sei, da die hierfür notwendigen Grenzwerte zu keinem Zeitpunkt erreicht bzw. überschritten wurden. Die einzige Gefährdung sei das Nikotin, so die Forscher weiter.

Bei einer Studie mit möglichen Passivrauchern kam man ebenfalls zu dem Ergebnis, dass in Verbindung mit dem Passivrauchen einer E-Zigarette keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten sei. Die Gefährdung beim Passivrauchen liegt in der Veränderung der Blutwerte. Hier würden erhöhte Lymphozyten, Leukozyten und Granulozyten nachweisbar sein. Diese Veränderungen sind beim Passivrauchen der E-Zigarette nicht aufgetreten. Daraus folgt, dass neben den meisten anderen Studien auch diese zu einem positiven Ergebnis für die E-Zigarette kommt.





Diese positive Ergebnisschilderung für die E-Zigarette ist weltweit nachzuvollziehen bzw. wird weltweit durch Tests belegt. In Neuseeland kam eine Forschungseinheit zu dem Ergebnis, dass das Risiko für den Passivraucher einer E-Zigarette dem Wert null nahe kommt, da bei der E-Zigarette keine Verbrennungsprozesse stattfinden.

Man sieht, dass zahlreiche Studien durchgeführt worden sind, die alle zu dem gleichen Ergebnis kommen ohne auch nur in kleinem Maße in den Ergebnissen abzuweichen. Selbst die radikalen Nichtraucherverbände in den USA stehen der E-Zigarette positiv gegenüber und sprechen sich nicht für ein Verbot wie bei den herkömmlichen Zigaretten aus.

Man kann also sagen, dass das Rauchverbot, was durch manche Behörde ins Gespräch gebracht worden ist, mehr auf das negativ behaftete Wort "Zigarette" zurückzuführen ist, als auf wissenschaftliche Untersuchungen.

Wissenschaftliche Quellen:
http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2012/17/e_zigaretten_koennen_auch_zu_gesundheitlichen_gefahren_fuer_passivraucher_fuehren-129587.html
http://dx.doi.org/10.1016/j.fct.2012.07.025
http://www.healthnz.co.nz/RuyanCartridgeReport21-Oct-08.pdf
http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/75811/1/FCTC_COP5_13-en.pdf
http://clearstream.flavourart.it/site/wp-content/uploads/2012/09/CSA_ItaEng.pdf
http://informahealthcare.com/doi/abs/10.3109/08958378.2012.724728

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Datum: 14.12.2012 - 11:02 Uhr
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Freigabedatum: 14.12.2012

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