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DGAP-News: MAGNAT Real Estate AG: Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

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MAGNAT Real Estate AG: Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

14.12.2012 / 15:00

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Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Frankfurt am Main, den 14. Dezember 2012 - Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009/10 und der Konzernabschluss zum
31.3.2010 der MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH&Co. KGaA (nunmehr
MAGNAT Real Estate AG), Frankfurt/Main, fehlerhaft sind:

1. Bei der MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH&Co. KGaA handelte es
sich im Berichtszeitraum um eine abhängige Gesellschaft. Die persönlich
haftende Gesellschafterin der MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH&Co.
KGaA hatte einen Berichtüber die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
(Abhängigkeitsbericht) zu erstellen und eine Schlusserklärung zu diesem
Bericht abzugeben. Diese Schlusserklärung fehlt im Lagebericht der MAGNAT
Real Estate Opportunities GmbH&Co. KGaA.

Dies verstößt gegen§312 Abs. 3 Satz 3 AktG i. V. m.§283 AktG, wonach
die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Berichtüber
die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in den Lagebericht aufzunehmen
ist.

2. Im Konzernanhang fehlen Angabenüber Geschäftsbeziehungen der MAGNAT
Real Estate Opportunities GmbH&Co. KGaA zu der MAGNAT Management GmbH in
Höhe von 292 Tsd. EUR und der R-QUADRAT Immobilien Beratungs GmbH in Höhe
von 1.251 Tsd. EUR.

Dies verstößt gegen lAS 24.17 (2003), wonach die Art der Beziehung zu
nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Informationenüber die
Geschäfte anzugeben sind, um ein Verständnis der potentiellen Auswirkungen
der Beziehung auf den Abschluss zu ermöglichen.




3. In der Konzernbilanz ist die Bilanzposition 'Anteile an at equity
bewerteten Unternehmen' zu hoch ausgewiesen, weil der von der MAGNAT Real
Estate Opportunities GmbH&Co. KGaA angenommene Wert der Beteiligung an
der OXELTON Enterprises Limited, Limassol/Zypern, in Höhe von 13,3 Mio. EUR
in wesentlichem Umfang hätte wertgemindert werden müssen.

Die unterlassene Wertminderung verstößt gegen lAS 31.38, IAS 28.33, IAS
36.8, 18ff., 59, wonach ein Vermögenswert wertgemindert werden muss, wenn
sein Buchwert seinen erzielbaren Betragübersteigt.?4. Die MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH&Co. KGaA hat für die in der
Konzernbilanz unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen
Vorratsimmobilien nicht den Betrag in Höhe von 24,3 Mio. EUR angegeben, von
dem sie erwartet, dass dieser erst mehr als zwölf Monate nach dem
Abschlussstichtag realisiert wird.

Dies verstößt gegen IAS 1.61, wonach ein Unternehmen für jeden Vermögens-
und Schuldposten, der Beträge zusammenfasst, von denen erwartet wird, dass
diese bis zu zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag und nach mehr als
zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfüllt werden, den Betrag
anzugeben hat, von dem erwartet wird, dass er nach mehr als zwölf Monaten
realisiert oder erfüllt wird.

5. Die MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH&Co. KGaA hat für die
Konzernbilanz die Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der neu
erworbenen Tochtergesellschaft R-QUADRAT Immobilien GmbH neu bewertet und
die Buchwerte der eigenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden
fortgeführt.

Dies verstößt gegen IFRS 3.21 i. V. m. IFRS 3.B7, B9 (2004) (analog),
wonach im Fall eines umgekehrten Unternehmenserwerbs im Konzernabschluss
des rechtlichen Mutterunternehmens die Vermögenswerte, Schulden und
Eventualschulden des rechtlichen Tochterunternehmens zu Buchwerten
fortzuführen und die Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des
rechtlichen Mutterunternehmens zum beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten
sind.

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Datum: 14.12.2012 - 15:00 Uhr
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