Anleger des Medienfonds Hannover Leasing 142 Magical Productions wurden kürzlich mit einer drohenden Steuernachzahlung konfrontiert. Zusätzlich droht ihnen die Verjährung von Ansprüchen.
(firmenpresse) - Laut dem aktuellen Schreiben der Fondsverwaltung sind bei dem Medienfonds Hannover Leasing 142 steuerliche Probleme aufgetreten. Demnach wollen die Finanzbehörden die Steuergrundlagenbescheide für die Jahre 2002 bis 2009 ändern, was zu Steuernachzahlungen wegen Aberkennung von Verlustzuweisungen führen kann.
Einen Ausweg aus dieser, für Anleger unangenehmen Situation, bietet eine rechtliche Überprüfung ihrer Beteiligung durch einen Fachmann. Stellt er eine Falschberatung fest, so können sich die Anleger unter Umständen vorzeitig von ihrer Fondsbeteiligung trennen und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Schadensersatzansprüche resultieren oft aus einer Falschberatung. Diese liegt vor, wenn der Anleger im Beratungsgespräch nicht oder nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken einer Medienfondsbeteiligung aufgeklärt worden ist. Zu solchen typischen Risiken eines Medienfonds zählen u. a. der Totalverlust oder die steuerlichen Risiken. Da es sich bei einem Medienfonds um eine Unternehmensbeteiligung handelt, durfte er nicht Anlegern empfohlen werden, die eine sichere Kapitalanlage suchten.
Anleger des Medienfonds Hannover Leasing 142 Magical Productions sollten nicht länger warten, sondern umgehend Kontakt mit der Deutschen Anlegerstiftung aufnehmen.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.