(firmenpresse) - Aktuellen Medienberichten zufolge ist nach der GHF MS Phoenix Cruiser eine weitere Schifffondsbeteiligung aus dem Hause GHF von der Insolvenz betroffen. Der aktuelle Insolvenzfall betrifft die GHF MS Euro Discovery, die 2008 als Private Placement vertrieben wurde. Infolge Zahlungsunfähigkeit wurde über das Vermögen der Reederei MS Euro Discovery GmbH & Co. KG die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Angesichts dieser Situation droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Sie sind jedoch nicht schutzlos gestellt.
Zunächst können die betroffen Anleger ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen. Hierbei sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Alternativ können Anleger ihre individuellen Ansprüche von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Im Rahmen einer solchen rechtlichen Prüfung kann festgestellt werden, ob sich der Anleger vorzeitig von seiner Fondsbeteiligung trennen und Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Eine Falschberatung liegt dann vor, wenn bei der Anlageberatung versäumt wurde, den Anleger ausreichend über die Risiken eines Schifffonds aufzuklären. Zu den typischen, aufklärungsbedürftigen Risiken eines Schiffsfonds zählen u. a. die Höhe der Weichkosten oder der Totalverlust. Nach der ständigen Rechtsprechung können Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank, den Anlageberater, die Initiatoren und den Vertrieb des Fonds gerichtet werden.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.