PresseKat - HCI Schiffsfonds in der Krise

HCI Schiffsfonds in der Krise

ID: 784181

Nach aktuellen Presseberichten soll die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen das Emissionshaus HCI Capital AG ermitteln. In letzter Zeit häuften sich Berichte über Insolvenzanmeldungen, ausgefallene Ausschüttungen oder deren Rückforderung. Die HCI Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt.

(firmenpresse) - Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen das Emissionshaus HCI wurden eingeleitet, da die Anleger des HCI MS Rike davon ausgehen, dass sie im Wege der Sanierung des Fonds im Jahr 2011 über den tatsächlichen schlechten Zustand des Fonds getäuscht wurden.

Doch die staatsanwaltlichen Ermittlungen sind nicht das einzige Problem des Emissionshauses. Bei diversen HCI-Schifffondsbeteiligungen wurden Ausschüttungen nicht oder nur in reduzierter Form ausgezahlt. Noch dramatischer ist die Lage bei den Beteiligungen, die bereits Insolvenz anmelden mussten (z. B. HCI Shipping Select 26, 28). Denn eine Insolvenzanmeldung bedeutet für die Anleger nicht nur, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren. Vielmehr kann der Insolvenzverwalter unter Umständen auch die bereits erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückfordern.

Es gibt viele Gründe für die seit längerem andauernde Krise auf dem Schiffmarkt. Zunächst ist die Nachfrage nach Schifftransporten wegen der verhaltenen Konjunkturlage eher schlecht. Des Weiteren wurde in den letzten Jahren durch die Produktion immer neuerer Schiffe ein Überangebot an Schiffen aufgebaut, sodass immer mehr Schiffe miteinander um die Aufträge konkurrieren müssen. Die gezahlten Charter (Preise für Schifftransporte) können deshalb nicht für alle Schiffe ausreichen und ihnen das wirtschaftliche Überleben sichern. Dadurch geraten viele Schiffsfonds in finanzielle Schwierigkeiten, was sich auch bei den HCI-Schiffen deutlich abzeichnet. Die Krise auf dem Schiffsmarkt hat bereits mehr als 100 Schifffonds in den wirtschaftlichen Abgrund getrieben. Das Ende dieser Schreckensbotschaften ist nicht in Sicht. Nach Schätzungen der Experten wird es für die Schifffondsanleger in der nächsten Zeit zu weiteren Schreckensmeldungen kommen. Im schlimmsten Fall droht den Anlegern neben dem Totalverlust ihres investierten Kapitals und der Rückforderung von Ausschüttungen auch die Weiterzahlung des Darlehens, falls sie ihre Beteiligung durch einen Kredit finanziert haben.





Die HCI Anleger sind trotz all dieser Hiobsbotschaften nicht schutzlos gestellt. Es kann z. B geklärt werden, ob der Anleger Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern geltend machen kann. Eine Anlageberatung ist fehlerhaft, wenn der Anleger in ihrem Rahmen nicht über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt worden ist (Steuerrisiko, Währungsrisiko, Zweitmarktrisiko, Betriebsrisiko, Herstellungsrisiko) und ihm die Schiffsbeteiligung als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen wurde. Des Weiteren muss der Anleger auch über die bei der Vermittlung des Schiffsfonds gezahlten Provisionen aufgeklärt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung müssen Bankmitarbeiter auf Provisionen hinweisen, die sie bei der Beratung ihrer Kunden erhalten haben.
Wurden Anleger nicht über diese relevanten Risiken aufgeklärt, stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zu. Solche Ansprüche können sich auch aus Prospekthaftung ergeben. Sie können gegen die beratende Bank, den Anlageberater, aber auch gegen die Gründungsgesellschafter und den Vertrieb des Fonds gerichtet werden. Als Folge kann sich der Anleger möglicherweise verlustfrei von seiner Schifffondsbeteiligung trennen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.


Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.



drucken  als PDF  an Freund senden  MPC Holland 50 und 51: Immobilienfonds sind keine sichere Kapitalanlage Die FAKT-Immobilien AG startet ihre Geschäftsaktivitäten
Bereitgestellt von Benutzer: Thieler
Datum: 15.12.2012 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 784181
Anzahl Zeichen: 3736

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christiana Franke Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
Stadt:

Fürstenfeldbruck


Telefon: 089 / 59 94 76 44

Kategorie:

Geldanlage


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"HCI Schiffsfonds in der Krise"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Anleger Stiftung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Prokon: Handlungsempfehlungen für Anleger ...

Das Amtsgericht Itzehoe hat über das Vermögen der Prokon Regenerative Energien mit Beschluss vom 1. Mai 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat festgestellt, dass die Firma keine stillen Reserven hat, wie es die ehemalige ...

Alle Meldungen von Deutsche Anleger Stiftung