(ots) - McDonald's und Burger King verstoßen mit ihrer
Werbung im Internet gegen das Wettbewerbsrecht. Das ergeben
Recherchen des ZDF-Verbraucher-Magazins "WISO". Der Bundesverband der
Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) hat auf Basis
dieser Recherchen McDonald's und Burger King deshalb zur
Unterzeichnung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen
aufgefordert. Das zeigt "WISO" am Montag, 17. Dezember 2012, 19.25
Uhr.
Die Verbraucherschützer bemängeln bei beiden Restaurantketten
Angaben in Zutatenlisten im Internet, zum Beispiel bei den "Chicken
McNuggets" von McDonald's und beim "Cheeseburger" von Burger King. In
beiden Fällen seien die Inhaltsangaben auf den Internetseiten
unvollständig. Zutaten wie Stabilisatoren, Anti-Klumpmittel,
Backtriebmittel und weitere künstliche Zusätze würden verschwiegen.
Die Werbung sei somit irreführend und werde deshalb abgemahnt.
Die Verbraucherschützer mahnen außerdem Aussagen bei den
Fastfood-Ketten ab, wonach ihre Burger aus reinem Rindfleisch
bestehen und keine Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker oder
Bindemittel enthalten. Der vzbv wertet die Versprechen als "unlautere
Werbung mit Selbstverständlichkeiten", weil diese Zusätze laut der
Vorgaben des Lebensmittelbuchs überhaupt nicht zulässig seien.
McDonald's drückt in einer Stellungnahme gegenüber "WISO" sein
Bedauern aus, falls es durch die Werbeaussagen "zu Missverständnissen
oder Irritation auf Seiten der Verbraucher gekommen sein sollte".
Alle Produktinformationen im Internet würden überprüft. Burger King
hingegen räumt lediglich bei einer Produktinformation einen Fehler
ein und hält die Abmahnungen ansonsten für unbegründet.
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