(ots) - Fast genau ein Jahr nach der Vorlage der
Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der beiden geltenden
europäischen Vergaberichtlinien hat heute der federführende Ausschuss
für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über die vorgelegten
Änderungsanträge zur Novelle der Allgemeinen Vergaberichtlinie
abgestimmt. Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Die Entscheidungsfreiheit
der Kommunen, eine Leistung selber erbringen zu dürfen oder aber an
Dritte zu vergeben, muss in der vergaberechtlichen Praxis auch
tatsächlich ausgeübt werden können."
Zwar hat das Europäische Parlament die Wahlfreiheit der Kommunen
gleich zu Anfang des Berichts ausdrücklich anerkannt, doch "das
könnten nur leere Worthülsen bleiben, wenn die nachfolgenden Artikel
zur Interkommunalen Kooperation und zur Inhouse-Vergabe mit so vielen
Auflagen belegt werden, so dass eine wirkliche Wahlmöglichkeit nicht
mehr gegeben ist", so Reck. "Falls sich die Vorgaben des
Binnenmarktausschusses durchsetzen, werden die Kommunen quasi in die
Ausschreibung getrieben", bewertet Reck die heutige Abstimmung. In
den weiteren Verhandlungen mit dem Ministerrat und dem EU-Parlament
wird sich der VKU weiter dafür einsetzen, dass die Vorgaben des
Vertrags von Lissabon, der die kommunale Selbstverwaltung und den
weiten Ermessungsspielraum der Kommunen bei ihrer
Dienstleistungserbringung ausdrücklich anerkennt, endlich mit Leben
gefüllt wird.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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