(ots) - Das Bundeskabinett entscheidet morgen über das
Bundesbedarfsplan-Gesetz, das den künftigen Ausbau von
Höchstspannungs-Stromleitungen in Deutschland regelt.
"Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat mal wieder
Schnelligkeit vor Sorgfalt walten lassen. So wird nun noch vor
Weihnachten eine Gesetzesvorlage auf den Weg gebracht, die dem
benötigten Ausbau der Stromnetze für die Energiewende und der
Akzeptanz in der Bevölkerung einen Bärendienst erweist", kritisierte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Für die im Bedarfsplan
aufgeführten, länderübergreifenden Vorhaben solle der Rechtsschutz
bei Planungsfehlern und Streitfällen massiv eingeschränkt werden.
Erst nachdem über Trassenkorridore, deren Umweltverträglichkeit und
die Planfeststellung entschieden wurde, dürfe überhaupt die
Netzplanung gerichtlich überprüft werden. "Die im Gesetz vorgesehene
Beschränkung des Klageweges auf eine Instanz beim
Bundesverwaltungsgericht wird daher nicht nur bei Experten, sondern
auch bei betroffenen Bürgern auf großes Unverständnis stoßen", so
Miller.
Bezeichnend für das übereilte Vorgehen des
Bundeswirtschaftsministeriums sei, dass lediglich Wirtschafts- und
Verbraucherverbänden vorab die Möglichkeit für eine Stellungnahme zum
Bundesbedarfsplan-Gesetz eingeräumt wurde. "Obwohl sich die
Umweltverbände bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Netzentwicklungsplan umfangreich eingebracht haben, wurden wir nun
nicht einmal gefragt, bevor dessen Ergebnisse in einem Gesetz
festgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund, dass auch die
Klagemöglichkeiten von Seiten des Natur- und Umweltschutzes
beschnitten werden, ist so ein Vorgehen inakzeptabel", kritisierte
Miller. Inhaltlich weise das Gesetz aus NABU-Sicht weitere Mängel und
Lücken auf. So sei lediglich ein Pilotprojekt für die Erprobung der
Erdverkabelung zur Ãœbertragung von Gleichstrom ausgewiesen worden.
Der Einsatz innovativer Technologien müsse aber viel stärker
vorangetrieben werden, insbesondere dort, wo die zusätzlichen
Belastungen durch neue Freileitungen für Mensch und Natur besonders
hoch sind.
Die Bundesnetzagentur habe die Ãœbertragungsnetzbetreiber bereits
aufgefordert, auch Alternativen zum bisher berechneten Ausbaubedarf
zu prüfen. Hinzu komme, dass die Annahmen zur künftigen Verstromung
der Braunkohle und zum Ausbau der Offshore-Windenergie nicht mehr der
Realität entsprächen. Diese Erkenntnisse könnten daher schon bald
erneute Änderungen am Bundesbedarfsplan-Gesetz erforderlich machen.
"Der geplante Ausbau der Stromnetze darf von Bundestag und Bundesrat
nicht einfach durchgewunken werden, solange das Gesetz einen
energiewirtschaftlichen Bedarf festschreibt, der angesichts der
aktuellen Entwicklungen bereits in 2013 wieder überprüft werden
muss", so der NABU-Bundesgeschäftsführer.
Originaltext vom NABU
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