(ots) - Aus Mangel an Beweisen
Eines steht außer Frage: Im Februar 2003 haben sich im
ostkongolesischen Dorf Bogoro abscheuliche Verbrechen zugetragen.
Rebellen kesselten Bewohner ein, stürmten den Ort und machten ihn
grausam dem Erdboden gleich: 200 Menschen wurden verstümmelt oder
lebendig verbrannt, Hunderte Frauen und Mädchen vergewaltigt. Was
sich damals abspielte, reiht sich ein in viele Verbrechen gegen die
Menschlichkeit in der von ethnischen Konflikten gezeichneten
Demokratischen Republik Kongo. Der Internationale Strafgerichtshof
hat nun den früheren Milizenführer Mathieu Ngudjolo Chui von allen
Anklagepunkten freigesprochen. Das noch junge Gericht beweist damit
seine Funktionsfähigkeit.
Für die Richter reichten die Beweise gegen Ngudjolo Chui nicht
aus. Diese Begründung des Freispruchs ist angesichts der Seriosität
der unabhängigen Institution und der handelnden Juristen ernst zu
nehmen und nicht in Zweifel zu ziehen. Für eine Verurteilung des
42-Jährigen hätte die Anklage ihm nachweisen müssen, dass er aktiv am
Massaker beteiligt oder dafür verantwortlich war. Es ist dagegen das
gute Recht der Anklage, in Berufung zu gehen.
Die Enttäuschung von Menschenrechtlern und Opfern nach dem Spruch
in Den Haag ist verständlich. Doch die völkerstrafrechtliche
Aufarbeitung des Blutbads hält an. 2013 erwartet den früheren
Rebellenkommandeur Germain Katanga ein Urteil.
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