(ots) - Anlässlich der Änderungen im Rundfunkgebührenrecht
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Zwar haben sich die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio
offenbar darauf verständigt, Bewohner von Pflegeheimen künftig doch
nicht einzeln zur Kasse zu bitten. Doch die sozialen Härten bleiben
nach wie vor bestehen. Hier ist nur in Teilen eine Ungerechtigkeit
zurückgenommen worden, deren gesetzliche Korrektur noch zeitnah
folgen muss. Für die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen bedeutet
der neue GEZ-Rundfunkbeitrag jedoch weiterhin eine deutliche
Verschlechterung.
Bisher waren sie von den Gebühren befreit - als Ausgleich für ihre
Behinderung. Jetzt soll der seit Jahren bewährte,
behinderungsspezifische Nachteilsausgleich wegfallen. Der SoVD lehnt
die Abschaffung des Nachteilsausgleiches zulasten behinderter
Menschen ab und fordert, weiterhin alle behinderten Menschen vom
Rundfunkbeitrag zu befreien.
V.i.S.d.P.: Veronica Sina
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