(ots) - Den Rechtsstaat geschützt
Die Stammtischparolen zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
ließen im Internet nicht lange auf sich warten: Wieder werde der
Täterschutz über den Opferschutz gestellt, lamentierten etliche
Nutzer. Dabei hat der BGH nur entschieden, dass Beinahe-Treffer bei
einem Reihen-Gentest nicht verwendet werden dürfen.
Die Kritiker liegen falsch: Der BGH hat mit seiner Entscheidung
nicht Täter, sondern den Rechtsstaat geschützt. In Zeiten, in denen
"politisch korrekt" zur Beschimpfung verkommen ist, in denen Folter
bei hinreichendem Tatverdacht schon mal für richtig gehalten wird und
manche die verbliebene Restfreiheit nur zu willig der Illusion von
Sicherheit opfern würden, ist diese Sichtweise allerdings recht
unpopulär.
Trotzdem: Wer findet, dass Verdächtige nicht vernommen, sondern
endlich wieder verhört werden sollten, wer fordert, dass Beschuldigte
und Verurteilte ihre Rechte verwirkt haben, der sollte sein
Verhältnis zu unserem Rechtsstaat gründlich prüfen. Schließlich ist
das Zeugnisverweigerungsrecht bei Angehörigen, auch in Sachen DANN,
einer seiner Eckpfeiler. Die Richter am Bundesgerichtshof untermauern
diese Säule und haben eine salomonische Entscheidung gefällt. Dabei
meistern sie auch einen juristischen Spagat: Den Ermittlern wurden
klare Grenzen aufgezeigt, dem wohl schuldigen Vergewaltiger aber
trotzdem keine weitere juristische Chance eingeräumt. Ein weises
Urteil.
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