PresseKat - Teilvergleich im Prozess um von der Fairfield Greenwich Group verwaltete Hedgefonds vorgeschlagen

Teilvergleich im Prozess um von der Fairfield Greenwich Group verwaltete Hedgefonds vorgeschlagen

ID: 787856

(ots) - Der folgende Text wird auf Anordnung
des Bezirksgerichts für den südlichen Bezirk New York im Fall Anwar
gegen Fairfield Greenwich Limited, 1:09-cv-00118 (VM) veröffentlicht.

ZUSAMMENFASSENDE BEKANNTMACHUNG

AN: Alle wirtschaftlichen Eigentümer bzw. Eigentümer von Anteilen
oder Kommanditanteilen an Fairfield Sentry Limited, Fairfield Sigma
Limited, Fairfield Lambda Limited, Greenwich Sentry, L.P. sowie
Greenwich Sentry Partners, L.P. (zusammenfassend als "Fonds"
bezeichnet) mit Stand vom 10. Dezember 2008 (entweder als
eingetragene Anteilseigner oder zu einem eingetragenen Anteilseigner
oder Inhaber von Kommanditanteilen rückverfolgbar) ("wirtschaftliche
Eigentümer"), die Nettoverluste ihres in den Fonds eingebrachten
Kapitals hinnehmen mussten (zusammenfassend als "Klägergruppe"
bezeichnet). Wenn Sie der oben angegebenen Definition der
Klägergruppe entsprechen, haben Sie ggf. Anspruch auf Zahlungen im
Rahmen eines Vergleichs.

Diese Mitteilung wurde von einem US-Bundesgericht genehmigt.
Hierbei handelt es sich nicht um das Angebot eines Anwalts.

HIERMIT SETZEN WIE SIE DARÜBER IN KENNTNIS, dass, gemäß einer
Entscheidung des US-Bundesbezirksgerichts für den südlichen Bezirk
New York, am 22. März 2013 um 11:00 Uhr im
Daniel-Patrick-Moynihan-US-Gerichtsgebäude, 500 Pearl Street, New
York, New York unter dem Vorsitz des Ehrenwerten Victor Marrero (das
"Gericht"), eine Anhörung stattfinden wird, in der festgestellt
werden soll, (1) ob der vorgeschlagene Teilvergleich zur Befriedigung
der Ansprüche im oben genannten Prozess über eine Summe in Höhe von
50.250.000 US-Dollar in bar plus zusätzlichen 30.000.000 US-Dollar,
die unter bestimmten Bedingungen verteilt werden sollen, vom Gericht
als billig, zumutbar und angemessen anerkannt werden soll, (2) ob die
Anklage gegen die Beklagten von FG entsprechend der in der




Ãœbereinkunft vom 6. November 2012 festgelegten Bedingungen sowie den
Ergänzungen zur Vergleichsvereinbarung vom 12. Dezember 2012 fallen
gelassen werden soll, (3) ob der vorgeschlagene Plan zur Verteilung
der Erlöse aus dem Vergleich (der "Zuteilungsplan") billig, zumutbar
und angemessen ist und demzufolge genehmigt werden soll, und (4) ob
dem Antrag des Hauptanwalts der Kläger auf Erstattung der
Anwaltsgebühren und der in Verbindung mit dieser Klage entstandenen
Aufwendungen sowie Erstattung der angemessenen Kosten und
Aufwendungen, die den Vertretern der Kläger unmittelbar durch ihre
Anwesenheit beim Prozess entstanden sind (einschließlich
Verdienstausfall), stattgegeben werden soll.

Wenn Sie mit Stand vom 10. Dezember 2008 ein wirtschaftlicher
Eigentümer von Anteilen oder Kommanditanteilen an einem oder mehreren
der Fonds waren und im Wesentlichen einen Nettoverlust Ihrer
Investitionen in diese Anteile oder Kommanditanteile hinnehmen
mussten, kann dieser Vergleich sich auf Ihre Rechte, einschließlich
des Stellens und Erlöschens eventuell bestehender Forderungen im
Zusammenhang mit Ihren Fondsanteilen auswirken. Der Begriff
Nettoverlust bezeichnet die gesamte Barinvestition, die ein
wirtschaftlicher Eigentümer direkt oder indirekt über einen oder
mehrere Mittler in einen Fonds eingezahlt hat, abzüglich der Summe
sämtlicher Auszahlungen oder Entnahmen oder Rückzahlungen, die dieser
wirtschaftliche Eigentümer aus oder in Zusammenhang mit eben diesem
Fonds erhalten hat.

Wenn Sie Mitglied der Klägergruppe sind, müssen Sie, um bei der
Verteilung des Nettovergleichsfonds berücksichtigt zu werden, bis
spätestens 17. April 2013 (Eingang) ein Forderungsnachweis- und
Freigabeformular einreichen, aus dem hervorgeht, dass Sie
rückzahlungsberechtigt sind.

Wenn Sie aus der Klägergruppe ausgenommen werden möchten, müssen
Sie einen Antrag auf Ausschluss an Fairfield Greenwich Securities
Litigation, c/o Rust Consulting, Inc., P.O. Box 2874, Faribault, MN
55021-8674 stellen, welcher bis spätestens 15. Februar 2013
eingegangen sein muss. Jegliche Einwände gegen alle Aspekte des
Vergleichs müssten bis spätestens 15. Februar 2013 beim Gericht, dem
Beauftragen der Anklagevertretung sowie dem Beauftragen der Beklagten
eingereicht werden.

Wenn Sie über Einzelheiten zu den Bedingungen des Vergleichs
benachrichtigt werden möchten oder ein Forderungsnachweis- und
Freigabeformular benötigen, können Sie Kopien davon schriftlich bei
Fairfield Greenwich Securities Litigation, c/o Rust Consulting, Inc.,
P.O. Box 2874, Faribault, MN 55021-8674 oder über die Website
www.FairfieldGreenwichLitigation.com
[http://www.fairfieldgreenwichlitigation.com/] anfordern.

Bitte sehen Sie, von telefonischen Anfragen an das Gericht, die
Kanzlei oder einen der Beklagten bzw. deren Rechtsbeistand ab.

DATUM: 21. Dezember 2012

PER GERICHTSBESCHLUSS US-BUNDESBEZIRKSBERICHT SÃœDLICHER BEZIRK
NEW YORK



Pressekontakt:
KONTAKT: James A. Harrod, Wolf Popper LLP, +1-212-759-4600


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Datum: 21.12.2012 - 15:01 Uhr
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