Rechtsanwalt Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) weist im Weihnachtsgespräch daraufhin, dass die strafprozessuale Unschuldsvermutung im deutschen Strafrecht im christlichen Weihnachtsfest wurzelt.
(firmenpresse) - Kurz vor dem christlichen Weihnachtsfest weist Rechtsanwalt Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) im Weihnachtsgespräch daraufhin, dass die strafprozessuale Unschuldsvermutung im deutschen Strafrecht im christlichen Weihnachtsfest wurzelt:
"Es kann nämlich nicht christlich sein, einen unschuldigen Menschen zu verurteilen!", so Strafverteidiger Matthias Kreusel. Außerdem ergänzt er: "Auch, wenn die Schuld im strafrechtlichen Sinne bewiesen ist, muss grundsätzlich noch ein gerechtes Strafmaß gefunden werden. Dies gilt selbstverständlich für alle strafrechtlichen Delikte!".
"Wie Jesus Christus vor rund 2000 Jahren geht das deutsche Strafprozessrecht davon aus, dass jeder Mensch grundsätzlich unschuldig ist und doch zur Sünde fähig sein kann!", meint Strafverteidiger Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg).
Natürlich sei dies nur ein Kerngedanke des christlichen Weihnachtsfestes: "Deshalb ist etwa die Arbeit der Strafgefangenenhilfe und der christlichen Seelsorge im Strafvollzug für viele Menschen auch so wichtig!", ergänzt Rechtsanwalt Matthias Kreusel.
Gerade die verfassungsrechtliche Unschuldsvermutung im Strafprozess beruhe auf dem christlichen Weihnachtsfest. "Deshalb ist die rein juristische Arbeit eines Strafverteidigers im Strafprozess auch so wichtig!", betont der röm.-kath. Christ Matthias Kreusel im diesjährigen Weihnachtsgespräch.
Nähere Informationen können Sie der Kanzlei-Homepage www.rechtsanwalt-kreusel.de entnehmen.
Ladillenring 2, 27798 Hude