Etwa 12 Millionen Bürger haben bisher zertifizierte Riester Verträge für ihre Altersvorsorge abgeschlossen. Nach den letzten Veränderungen der Fördermöglichkeiten kann nun auch eigen genutzter Wohnraum gefördert werden. Neben der bisherigen Förderung gibt es nun auch zertifizierte Riester- Bausparverträge, sowie spezielle Darlehensverträge.
(firmenpresse) - Damit wirkt sich die staatliche Förderung zum eigen genutzten Hausbau- oder Immobilienkauf nicht nur durch Zulagen und Steuervorteile aus, sondern auch durch Zinsersparnisse.
Auch bei bestehenden Riester Verträgen, die vor 2008 abgeschlossen wurden kann das angesparte Geld (max. 75%) für die Entschuldung einer Immobilie, den Kauf eines Hauses, oder einer selbst genutzten Genossenschaftswohnung verwendet werden. Zu beachten ist, dass bei einer Entnahme im Jahr 2009 mindestens 10.000 € angespart sein müssen.
Wie bei allen Riester Verträgen gilt auch bei der Verwendung zur Baufinanzierung, dass in der Ansparphase Steuerfreiheit besteht. Es kommt zu einer so genannten Nachgelagerten Besteuerung, die in der Rentenphase greift. Normalerweise ist die Steuerlast im Rentenalter geringer, so dass sich auch die Nachgelagerte Besteuerung von Wohn Riester kaum negativ auswirken wird.
Bei Einzahlung von mindestens 4 % vom Bruttoverdienst beträgt die aktuelle Förderung für den Versicherungsnehmer bis zu 154 € (Ehepaare 508 €), für jedes Kind bis zu 185 € (ab 2008 geborene Kinder bis zu 300 €). Damit sind bis zu 2100 € Zinsen steuerlich absetzbar.
Diese neuen Fördermöglichkeiten der Riester Förderung zur Baufinanzierung sorgen für eine größere Wahlfreiheit bei der freiwilligen privaten Altersvorsorge und dienen in erster Linie normal verdienenden Familien mit Kindern.
Einen zertifizierten Riester Vertrag können alle abschließen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte und Empfänger von Erwerbsunfähigkeits- Erwerbsminderungs- und Dienstunfähigkeitsrente.