(ots) - Für viele Bundesbürger gibt es im neuen Jahr einige
Veränderungen, auf die man sich einstellen sollte. Die wohl
wichtigsten Neuerungen sind die Einführung des Betreuungsgeldes, neue
Verdienstobergrenzen bei Minijobs und die Abschaffung der
Praxisgebühr. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) gibt einen Ãœberblick:
Betreuungsgeld ab August 2013
Der Bundestag hat die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen.
Ab dem 1. August 2013 erhalten Eltern, die ihre ein- und zweijährigen
Kinder zu Hause erziehen und von staatlichen Betreuungsangeboten
keinen oder nur wenig Gebrauch machen, diese Geldleistung des
Staates. Das Betreuungsgeld kann aber erst im Anschluss an das
Elterngeld und danach bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des
Kindes von den Eltern bezogen werden. Bei einem Bezug des
Elterngeldes von 14 Monaten ergibt sich ein Anspruch auf
Betreuungsgeld über maximal 22 Monate. Das Betreuungsgeld beträgt bis
Juli 2014 monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 steigt der Satz
auf 150 Euro. Eltern, die das Geld für die private Altersvorsorge
nutzen, erhalten einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 15 Euro. Das
Geld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 31. Juli 2012
geboren wurden.
Neue Verdienstgrenze für Minijobber
Zum 1. Januar 2013 wird die monatliche Verdienstgrenze bei
geringfügig Beschäftigten von bislang 400 Euro auf 450 Euro
angehoben. Damit ändern sich zum ersten Mal seit Einführung der
Minijobs die Entgeltgrenzen. Seitdem 2003 Minijobs eingeführt wurden,
ist ihr Anteil am Gesamtarbeitsmarkt stetig gestiegen. Die
Bundesagentur für Arbeit verzeichnet derzeit etwa 7,4 Millionen
Arbeitsstellen dieser Art.
Praxisgebühr entfällt
Wer als gesetzlich Krankenversicherter im neuen Jahr einen Arzt
oder Zahnarzt aufsucht, muss nicht mehr das Portemonnaie zücken: Die
seit 2004 geltende Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro wird zum neuen
Jahr ersatzlos abgeschafft.
Wohn-Riester wird flexibler
Eigentümer selbstgenutzter Immobilien können die Riester-Förderung
künftig besser nutzen. Das sieht das
"Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz" vor, das vom Bundeskabinett am
26. September 2012 beschlossen wurde und das voraussichtlich im
Februar 2013 verabschiedet wird. Riester-Sparer können ihr Guthaben
künftig jederzeit auch für die Entschuldung ihres Eigenheims
einsetzen. Bisher konnte das Riester-Kapital nur für den Bau oder
Kauf einer Immobilie verwendet werden beziehungsweise war eine
Schuldentilgung erst zum Rentenbeginn möglich. Die Möglichkeit der
Kapitalentnahme soll künftig auch für den altersgerechten Umbau der
eigenen Immobilie gelten.
Aus für Bundesschatzbriefe
Der Bund stellt ab 2013 den Verkauf von Bundesschatzbriefen ein.
Bisherige Käufer genießen aber Bestandsschutz. Die Finanzagentur des
Bundes führt die Bestände bis zur Fälligkeit kostenlos fort. Wer
dennoch Bundesanleihen oder -obligationen kaufen möchte, kann dies
bei seiner Hausbank tun.
Neue Euroscheine
Ab Mai 2013 beginnt die Europäische Zentralbank damit, neue
Geldscheine in Umlauf zu bringen. Die zweite Generation der Banknoten
wird sich von den bisherigen Scheinen äußerlich nur geringfügig
unterscheiden. Die Euroscheine werden mit mehreren zusätzlichen
Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Das neue Wasserzeichen und
das Hologrammband am Rand des Scheins werden das Motiv der
griechischen Mythenfigur Europa tragen. Neu ist auch, dass die Zahl
auf dem Geldschein, die den Wert der Banknote angibt, durch eine
sogenannte Smaragdzahl angegeben wird, deren glänzende Farbe sich
beim Kippen im Licht von smaragdgrün zu tiefblau ändert. Dieses
Merkmal gibt es in ähnlicher Form bisher schon bei den Scheinen von
50 Euro an aufwärts. Alte Euroscheine behalten ihre Gültigkeit.
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