PresseKat - Umtausch: Online-Schlichter löst Probleme beim Internet-Einkauf

Umtausch: Online-Schlichter löst Probleme beim Internet-Einkauf

ID: 790000

(ots) - Ärger mit online gekauften Weihnachtsgeschenken? Ab
1. Januar 2013 kooperiert die DEVK-Rechtsschutzversicherung mit dem
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. - damit ist sie
erster Versicherungspartner des deutsch-französischen Vereins.
DEVK-Rechtsschutzversicherte, die nach einem Online-Einkauf Streit
mit einem gewerblichen Händler haben, können ihren Fall per Mausklick
einem unabhängigen Online-Schlichter vorlegen.

Jeder dritte Bundesbürger, so schätzt der Branchenverband Bitkom,
hat 2012 Weihnachtsgeschenke im Internet gekauft. Damit hat das
Weihnachtsgeschäft vergangenes Jahr etwa 22 Prozent der gesamten
Umsatzerlöse aus dem E-Commerce ausgemacht. Aber gerade bei
Produkten, die man online bestellt, ist die Gefahr groß, dass das
Produkt vielleicht doch nicht das Richtige ist. Oft genug haben
Online-Einkäufe auch Qualitätsmängel oder wurden falsch, zu spät oder
erst gar nicht geliefert.

Wer online einkauft, soll auch online zu seinem Recht kommen!

In solchen Fällen können sich Online-Käufer, die bei der DEVK
rechtsschutzversichert sind, künftig an die Schlichtungsstelle für
den elektronischen Geschäftsverkehr des Zentrums für Europäischen
Verbraucherschutz e.V. wenden. Der 1993 gegründete Verein mit Sitz in
Kehl widmet sich seit 2009 dem Thema Online-Schlichtung. Jeder Fall
wird von einem Volljuristen bearbeitet. Der Schlichter ist unabhängig
und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er prüft die Rechtsstandpunkte
und macht Vorschläge zur gütlichen Einigung. Die Kommunikation
zwischen allen Beteiligten findet online statt.

Die kostenlose Online-Schlichtung spart Zeit und Nerven

Erfahrungsgemäß erzielt eine Online-Schlichtung in rund 70 Prozent
der Fälle nach 24 Stunden bis sechs Wochen eine einvernehmliche
Lösung. Und falls es doch wieder Probleme geben sollte, stehen




DEVK-Versicherten weiterhin alle rechtlichen Wege offen. Die für den
Rechtsschutzfall vereinbarte Selbstbeteiligung fällt bei der
Online-Schlichtung nicht an. Sie ist im Versicherungsschutz enthalten
und gehört ab 2013 für Neu- und Bestandskunden zum regulären
Rechtsservice der DEVK - ebenso wie die Online-Rechtsberatung und die
telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte sowie ein
Netzwerk zertifizierter Anwälte. Auch für die Mediation, eine
außergerichtliche Einigung, zahlt die DEVK-Rechtsschutzversicherung.
Alle Rechtsservices im Ãœberblick finden Sie unter
www.devk.de/produkte/rechtsschutz/index.jsp im Internet.

Ab Januar 2013 bessere Leistungen im Premium-Schutz

Je nach Absicherungsbedarf und Geldbeutel bietet die DEVK drei
Tarife an: Aktiv-, Komfort- und Premium-Schutz. Letzterer enthält ab
1. Januar 2013 einige Tarifverbesserungen. Wer sich für den
Premium-Schutz entscheidet, profitiert dann zum Beispiel von einer
unbegrenzten Versicherungssumme bei Streitigkeiten in Europa. Darüber
hinaus sind Rechtsstreitigkeiten weltweit für einen Aufenthalt bis zu
einem Jahr mitversichert - mit einer Versicherungssumme von 50.000
Euro.

Den DEVK Versicherungen vertrauen bundesweit rund 4 Millionen
Kunden mit 13,4 Millionen Risiken in allen Versicherungssparten. Dass
sie besonders treue Kunden sind, hängt nicht zuletzt von der
persönlichen Nähe ab: rund 1.250 Geschäftsstellen, gut 2.250
hauptberufliche Vertriebspartner und rund 3.400 nebenberufliche
Vermittler sprechen für sich. Langjähriger Kooperations- und
Vertriebspartner sind zudem die Sparda-Banken. Nach der Anzahl der
Verträge ist die DEVK Deutschlands viertgrößter Hausrat-,
fünftgrößter Pkw- und siebtgrößter Haftpflichtversicherer.



Pressekontakt:
DEVK Versicherungen
Maschamay Poßekel
Riehler Straße 190
50735 Köln
Tel.: 0221 757-1802
E-Mail: maschamay.possekel(at)devk.de

Herausgeber:
Pressesprecher: Michael Knaup
Tel.: 0221 757-1801
Fax: 0221 757-2229
E-Mail: michael.knaup(at)devk.de
www.devk.de
www.facebook.com/devk


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Datum: 02.01.2013 - 11:12 Uhr
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