Ein vermeintlicher Scherz mit einem Silvester-Böller kann eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
(firmenpresse) - Wird ein Kollege verletzt, ist nicht einmal eine Abmahnung erforderlich, wie das Arbeitsgericht Krefeld in einem am Mittwoch, 02.01.2013, bekanntgegebenen Urteil vom 30.11.2012 entschied (AZ: 2 Ca 2010/12).
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