(ots) - Pressemitteilung
Regierung nutzt Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Aufkündigung des
Allparteienkonsenses über den Vorrang der Endlagerung
hochradioaktiver Abfälle im Inland
Ohne Not und praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit kündigt
die Bundesregierung einen atompolitischen Allparteienkonsens auf, der
seit Jahrzehnten nicht in Frage gestellt wurde: Die Atomendlagerung
im Inland. Als Anlass dient dabei eine EU-Richtlinie
(2011/70/EURATOM), die die Endlagerung im Ausland als Ausnahme
zulässt, jedoch keinen Mitgliedstaat dazu zwingt. Im Entwurf eines
14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes will die Bundesregierung
die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im Ausland faktisch als
gleichberechtigte Alternative zur Endlagerung im Inland zulassen.
Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in ihrer
Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hingewiesen und die
Bundesregierung gleichzeitig aufgefordert, den klaren Vorrang für die
Inlandsendlagerung beizubehalten und gesetzlich festzuschreiben.
"Die Bundesregierung rüttelt, ohne dies öffentlich zu
thematisieren, an dem bei allen Auseinandersetzungen um die
Atomenergie in Deutschland immer wieder bestätigten Konsens, wonach
der hochradioaktive Atommüll, der in deutschen Atomkraftwerken
entsteht, auch in Deutschland zu entsorgen sei", sagt
DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann. Er erinnerte daran, dass
zuletzt im Rahmen der laufenden Bund-Länder-Gespräche über ein
Endlagersuchgesetz Ende 2011 in einem im Konsens verabschiedeten
Grundsatzpapier die Endlagerung im Inland explizit festgehalten
wurde. Darin heißt es, es entspreche "der nationalen Verantwortung,
dass die in kerntechnischen Anlagen in Deutschland angefallenen
radioaktiven Abfälle auch in Deutschland entsorgt werden".
Zwar erkläre die Bundesregierung in der Begründung zu der
AtG-Novelle, dass sie derzeit keine Atomendlagerung im Ausland plane,
doch sei dann "umso weniger erklärbar, warum die Regierung darauf
verzichtet, einen klaren gesetzlichen Vorrang der Inlandsendlagerung
im Gesetz festzuschreiben", sagte die Leiterin Klimaschutz und
Energiewende und Autorin der DUH-Stellungnahme, Rechtsanwältin
Cornelia Ziehm. Die EU-Richtlinie selbst wolle den Vorrang der
Inlandsendlagerung. Es gebe also keinen erkennbaren Grund, die
Auslandsendlagerung "praktische im Handstreich gleichberechtigt neben
die Inlandsendlagerung zu stellen".
Die DUH fürchtet, dass die Öffnung der Auslandsoption bei der
Atomendlagerung der Bundesregierung dazu dienen werde, im Streit mit
den rot-grün bzw. grün-rot regierten Bundesländern wenig
Kompromissbereitschaft zu zeigen. Zur Not stehe eine Endlagerung im
Ausland - etwa in Russland - zur Verfügung, sobald der
Regierungsentwurf Gesetz werde. Voraussetzung sei lediglich ein
entsprechendes bilaterales Abkommen über eine "sichere" Endlagerung
mit dem betreffenden Staat.
Besonders skeptisch stimmt die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation die Tatsache dass der Vertrag mit dem
Abteilungsleiter Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium und
früheren Atomlobbyisten Gerald Hennenhöfer erst kürzlich trotz
Erreichen der Altersgrenze um drei Jahre verlängert worden ist. Der
Gesetzentwurf wurde unter Hennenhöfers Federführung erstellt.
Hier finden Sie die DUH-Stellungnahme:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2997
Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 0302400867-0; Mobil:; E-Mail: spielmann(at)duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 016094182496; ziehm(at)duh.de Dr. Gerd
Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Hackescher Markt 4, 10178
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