(ots) -
Bis 15.01.2013 müssen sich Abiturienten bei Hochschulstart für
Medizin und Zahnmedizin bewerben. An diesem Tag laufen auch bereits
die ersten Studienplatzklage-Fristen ab.
"Der frühe Vogel fängt den Wurm", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann
zu Grünberg, der sich auf das Einklagen von Studienplätzen
spezialisiert hat. Er rät Abiturienten dringend, sich zum
Sommersemester 2013 strategisch zu bewerben und vor dem 15.01.2013
auch bereits die ersten Studienplatzklage-Schritte vorzunehmen. Denn
im Jahr 2013 erreichen die doppelten Abiturjahrgänge ihren Höhepunkt:
Die bevölkerungsreichen Bundesländer Hessen und NRW entlassen die
doppelte Anzahl von Abiturienten. Die Folge: Der Numerus clausus ,
der bereits bereits bei 1,4 liegt, verschärft sich. Und die Wartezeit
wird voraussichtlich auf über 13 Semester ansteigen.
Ãœber 15.000 Abiturienten warten seit Jahren auf einen Studienplatz
Medizin. Gleichzeitig suchen gerade Krankenhäuser auf dem Land
verzeifelt junge Ärzte. "Ein Skandal ist das", sagt
Studienplatz-Spezialist Naumann zu Grünberg: "Junge Leute werden 7
Jahre in die Warteschleife geschickt, gleichzeitig fehlen Ärzte oder
müssen aus Osteuropa abgeworben werden. Die Hochschulen vergeben
jährlich insgesamt hunderte Studienplätze in NC-Fächern nicht, die
dann erst mit der Studienplatzklage eingeklagt werden."
Man kann also sein Recht selbst in die Hand nehmen und trotz der
Abiturnote seinen Wunschstudienplatz zeitnah bekommen. Wichtig dabei
ist jedoch, dass nicht erst gegen den
Hochschulstart-Ablehnungsbescheid geklagt wird. Gestritten wird
bereits vorher. Frühe Fristen laufen bereits am 15.01.2013 für das
kommende Sommersemester ab. Auch später kann noch geklagt werden,
aber nicht mehr an allen Hochschulen. "Lieber vor dem 15.01. zum
Anwalt", rät Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg daher allen
Bewerbern.
Pressekontakt:
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten
und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklage-Verfahren, insbesondere in
Medizin und Zahnmedizin.
Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen
anderen Medien berichtet worden.