(ots) - Millionen gesetzlich krankenversicherte Patienten
müssen sich auf neue Arzneimittel einstellen, wenn sie ihre Rezepte
wie immer in der Apotheke einlösen. Bei vielen Krankenkassen treten
zu Beginn des Jahres 2013 neue Rabattverträge in Kraft. Darauf macht
der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Da die Rabattverträge
kassenspezifisch sind, betrifft die Umstellung der Medikation nur
deren jeweilige Versicherte. In ihrer Apotheke können sich alle
Patienten schnell und kompetent informieren.
"Bei den Rabattarzneimitteln müssen Millionen Patienten im Laufe
der Jahre immer wieder umgestellt werden", sagt DAV-Vorsitzender
Fritz Becker. "Gerade bei chronisch kranken Menschen, die ihre
Medikamente genau kennen, führt das zur Verunsicherung. Nur mit
pharmazeutischer Kompetenz und großem persönlichen Engagement gelingt
es den Apothekern, das Vertrauen der Patienten in ihre Medikation
wieder herzustellen. Die Patienteninteressen müssen immer, etwa bei
der Lieferfähigkeit, absolute Priorität haben."
Seit 1. Januar 2013 gelten folgende Rabattverträge: Die IKK
Classic (2,6 Millionen Mitglieder laut eigenen Angaben) hat Zuschläge
über etwa 150 Wirkstoffe erteilt. Für rund 80 (Betriebs-)
Krankenkassen mit mehr als 8 Millionen Versicherten (eigene Angaben)
wurden Verträge über mehr als 40 Wirkstoffe abgeschlossen.
Rabattverträge mit mehr als 20 Wirkstoffen hat der AOK-Verbund (24
Millionen Versicherte laut eigenen Angaben) geschlossen.
Zum 1. Februar 2013 werden mehr als 40 Betriebs- und
Innungskrankenkassen ihre rund 8 Millionen Versicherte (eigene
Angaben) mit neuen Rabattarzneimitteln für mehr als 150 Wirkstoffe
versorgen. Ebenfalls zum 1. Februar hat die Techniker Krankenkasse
(8,2 Millionen Versicherte laut eigenen Angaben) Rabattverträge für
mehr als 20 Wirkstoffe abgeschlossen. Die Rabattverträge haben
üblicherweise eine Laufzeit von 2 Jahren.
Zum Hintergrund: Bei einem Rabattvertrag sagt ein Pharmahersteller
einer Krankenkasse zu, einen Rabatt auf den bundeseinheitlichen
Apothekenverkaufspreis zu gewähren. Verschreibt ein Arzt einen
Wirkstoff oder erlaubt den Austausch, ist die Apotheke verpflichtet,
das von der jeweiligen Kasse vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben
- bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke, gleicher oder als
austauschbar festgesetzter Darreichungsform, identischer
Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax.:Â 030 40004-133
E-Mail: c.splett(at)abda.aponet.de
Internet: www.abda.de