PresseKat - Die Annahme einer Abfindung für den Arbeitsplatz sollte gut überdacht werden

Die Annahme einer Abfindung für den Arbeitsplatz sollte gut überdacht werden

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Wenn Großunternehmen Stellen abbauen bieten Sie den Arbeitnehmern häufig Abfindungszahlungen an, damit diese auf eine Kündigungsschutzklage verzichten

(firmenpresse) - Wenn es in Zeiten schwacher wirtschaftlicher Konjunktur um Einsparungsmöglichkeiten geht, dann stehen häufig auch Entlassungen in Unternehmen an. Da bei Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern in Deutschland jedoch meist das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, befürchten die Konzerne die Einreichung vieler Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer, die dann um Ihren Arbeitsplatz kämpfen. Um ein solches Szenario möglichst zu vermeiden werden den Arbeitnehmern dann häufig Abfindungsvereinbarungen angeboten, wofür sie dann im Gegenzug auf die Einreichung einer Kündigungsschutzklage verzichten. Der Arbeitsplatz wird somit in gewisser Hinsicht verkauft. Jedoch sollte eine solche Entscheidung wohl durchdacht sein. Zwar bekommt man auf einen Schlag vielleicht eine Menge Geld, aber wenn dann keine neue Stelle gefunden wird, so ist auch dieses Geld meist innerhalb kurzer Zeit verbraucht. Es ist daher eine ganz individuelle Entscheidung, ob man die Abfindung annehmen sollte, oder doch lieber um den Arbeitsplatz kämpfen sollte. Um die Risiken und Möglichkeiten herauszuarbeiten sollte daher unbedingt eine qualifizierte Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht erfolgen, der Ihren Fall individuell analysiert. Erfahrungsgemäß gibt es nicht wenige ehemalige Arbeitnehmer, die im nachhinein lieber den Arbeitsplatz behalten hätten. Für Personen mit niedrigem Einkommen besteht auch die Möglichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht im Rahmen der Prozesskostenhilfe durch das Gericht, so dass auch hier die Rechte des Arbeitnehmers gewahrt werden können. Die Entscheidung, welcher Weg einzuschlagen ist, muss aber letztendlich jeder Betroffene für sich selbst entscheiden.



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Datum: 09.01.2013 - 14:20 Uhr
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