(ots) - Mehr Rechtsklarheit
Was ist erlaubt bei der Videoüberwachung von Arbeitnehmern, was
nicht? Lidl, Bahn und Telekom sind skandalöse Beispiele dafür, dass
Unternehmen übers Ziel hinausgeschossen sind. Bisher bewegten sich
Arbeitgeber in einer rechtlichen Grauzone, und die Gerichte konnten
nur Einzelfallentscheidungen treffen.
Ganz verschwunden wird diese Grauzone auch mit der Einführung der
neuen Regelungen zum Datenschutz von Arbeitnehmern nicht sein. Nach
wie vor werden die Richter oft genug abwägen müssen, ob ein Vorgehen
noch verhältnismäßig war oder zu weit ging. Generell aber nimmt dank
der neuen Regeln zur Videoüberwachung die Rechtssicherheit endlich
zu. Wie praxisgerecht sie sind, wird sich zwar erst zeigen.
Grundsätzlich aber stärkt der Staat die Arbeitnehmer, die im
Streitfall meist in der schwächeren Position waren. Die heimliche
Beobachtung im Betrieb wird verboten, Chefs bekommen Grenzen
aufgezeigt, die sie bei einer Kontrolle und Ãœberwachung ihrer
Mitarbeiter nicht überschreiten dürfen.
Strittiger sind die neuen Regeln zur offenen Ãœberwachung. Aber
Beschäftigte müssen nicht befürchten, gleich gläserne Mitarbeiter zu
werden. Nur ausnahmsweise dürfen Unternehmen offen Kameras einsetzen,
etwa wenn sie Korruption bekämpfen oder Diebstahl verhindern wollen.
Die Vorgaben sind so streng, dass eine Massenbespitzelung illegal
ist.
Christof Haverkamp
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