Zum 01.01.2013 ist die neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft.
Diese löst die bisherige Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) ab.
(firmenpresse) - Als wichtigste Änderungen sind die lineare Erhöhung der Tabellen A bis E, die Anhebung der Zeitgebühr sowie die Betragsrahmengebühren zu nennen.
Die Zeitgebühr wurde von 19,00 EUR bis 46,00 EUR je angefangener halbe Stunde auf 30,00 EUR bis 70,00 EUR je angefangener halbe Stunde erhöht. Damit liegt die Mittelgebühr pro Stunde nun bei 100,00 EUR und somit noch 8,00 EUR über der bisherigen Höchstgebühr.
Die Betragsrahmengebühren im Bereich Lohnabrechnung wurden durchschnittlich um ca. 80 % erhöht.
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Aber nur Kostensenkungspotentiale zu realisieren reicht nicht.
Die Outsourcing-Entscheidung für Ihre Lohnabrechnung ist dann richtig, wenn der Servicelevel beim Dienstleister stimmt.
Mit der „best in class-Strategie“ trägt LOHNunion diesem Anspruch Rechnung.
Das Ziel ist es, die Kosten und die zeitliche Inanspruchnahme der Kunden für die Durchführung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen nachhaltig zu minimieren.
Produkte und Lösungen:
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Ist besonders geeignet für kleine bis mittlere Unternehmen mit geringer Personalfluktuation und einem überwiegenden Anteil von Festgehältern ohne Abrechnungsbesonderheiten.
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Ist die richtige Wahl für Unternehmen mit dynamischer Personalstruktur, einem hohen Anteil von Lohnempfängern oder bei Gehaltsempfängern mit variablen Berechnungsmethoden.
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Self-Service-Portal zum elektronischen Abruf und zur übersichtlichen Archivierung der Entgeltabrechnungen.
Wir freuen uns auf neue Herausforderungen und Ihre Kontaktaufnahme!
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Quellennachweis: www.haufe.de
Weiterlesen:
https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/novellierung-der-steuerberatergebuehren/novellierung-der-steuerberatergebuehren-was-sich-aendert_190_154434.html
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Anette Hollenbach
Online Redakteurin
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