Die Salvatorische Klausel in einem Vertrag bestimmt, daß ein Vertrag seine Gültigkeit behält, auch wenn ein Vertragspunkt falsch, nicht durchführbar ist oder sich herausstellt, das Aspekte des Vertrages nicht erwähnt oder versprochen sind, die eigentlich Teil des Dokumentes sein sollte. Der Zweck hierbei ist, dass der Vertrag wirksam bleibt, auch wenn einzelne Punkte nicht eingehalten werden.
(firmenpresse) - Der erste Abschnitt dieser Klausel garantiert häufig, dass eine Teilnichtigkeit und nicht der gesamte Vertrag ungültig ist, wie es im Bundesgesetzbuch festgehalten ist. Ohne die Klausel tritt das Bundesgesetzbuch in Kraft und eine unerfüllte Vertragsbedingung verdirbt den gesamten Vertrag. Die Salvotorische Klausel macht den Paragraphen 139 im Bundesgesetzbuch unwirksam und erhält den Vertrag der zwischen den Parteien abgschlossen wurde. Es ist die einzige Klausel, die den §139 rechtlich unwirksam macht. Häufig liest sich die salvatorisch Klausel etwa so „Falls einzelne Vereinbarunges dieses Vertrages nicht durchführbar oder unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages in jedem anderen Vertragspunkt davon nicht berührt. Der Vertragspunkt der nicht durchführbar ist kann entweder ganz aus dem Vertrag entfernt werden oder durch einen ähnlichen Vertragspunkt ersetzt werden. Die vorhergehenden Bestimmugen gelten auch dann, wenn der Vertrag sich als lückenhaft erweist.“ In einem Vertrag zwischen Parteien, in denen die Klausel benutzt wird, braucht nur eine ungültige Klausel geändert werden, jedoch nicht die gesamte Vereinbarung. Es ist häufig im besten Interesse der Parteien, die einzelnen Vertragspunkte intakt zu halten, auch wenn ein Teil nicht eingehalten werden kann. Die Bestimmung ist aber nicht nur in allgemeinen Verträgen, sondern auch in Kaufverträgen zu finden. Ein Vertrag, der Beispielsweise noch die Währung als deutsche Mark angibt, wird mit der Einführung des Euro nicht ungültig. Lediglich die Punkte, die sich auf die Währung berufen können dank der salvatorischen Klausel geändert werden. Die eigentliche Vereinbarung der Parteien bleibt bestehen. Im Bezug auf allgemeine Geschäftsbedingungen ist diese Klausel nicht nötig, da bei einem Verstoss der Bedingungen automatisch die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten. Eine salvatorische Klausel kann auch als ungültig erklärt werden, wenn sie gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und sogar kostenpflichtig abgemahnt werden. Die Bestimmung kann in jeder Vertragsart gefunden werden, von Eheverträgen bis hin zu Arbeitsverträgen. Die weite Verbreitung des Geschäftes über das Internet macht es heute weitaus leichter, einen Vertrag zu beanstanden. Viele Parteien, die Ihre Meinung über die Vereibarung geändert haben und einen Weg suchen, das Dokument als null und nichtig zu erklären werden auf Grund der salvatorischen Klausel in ihrem Vertragsbruch gestoppt. Da diese sich in der Regel auf alle Vertragspunkte bezieht, ist sie häufig am Ende des Vertrages plaziert.
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Elga Lvova