PresseKat - Erneuter Erfolg für geschädigte DebiSelect-Anleger - LG Mainz verurteilt Anlageberater zur Zahlun

Erneuter Erfolg für geschädigte DebiSelect-Anleger - LG Mainz verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 36.422,73

ID: 796527

(firmenpresse) - München, Berlin, 14.01.2013

Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.

Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten.

Zum Teil wurde den von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern auch versichert, dass die Beteiligungen jederzeit veräußert werden können und nach Veräußerung das eingesetzte Kapital zurückgefordert werden kann. Die Beteiligungen wurden auch als Altersvorsorge vermittelt, wie weitere Mandanten berichten.

Nunmehr hat auch das LG Mainz einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von € 36.422,73 gegenüber dessen Anlageberater zugesprochen. Der Berater wurde darüber hinaus verurteilt, dem Anleger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.

„Nach dem nun vorliegenden Urteil, fühlen wir uns weiter bestärkt, Ansprüche unserer Mandanten gegen Anlageberater zu prüfen“, erläutert Rechtsanwalt Cocron.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt derzeit über 250 Anleger der diversen Debi Select Fonds und hat u.a. gegen zwei Prospektverantwortliche der Debi Select classic GbR und der Debi Select Flex GbR Urteile zu Gunsten von Anlegern erstreiten können.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.

Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.

Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.





„Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt Istvan Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: +49-89-552 999 50, Fax.:+49-89-552 999 90, mail: kanzlei(at)cllb.de, web: http://www.cllb.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Die Klausel die einen Vertrag intakt hält Neue Steuergesetze in Südeuropa: Strafen und Amnestien für Deutsche in Spanien, Portugal und Griechenland
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 15.01.2013 - 15:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 796527
Anzahl Zeichen: 3471

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erneuter Erfolg für geschädigte DebiSelect-Anleger - LG Mainz verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 36.422,73"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

POC- Personalkarussell dreht sich ...

Berlin, 25.10.2017- Anleger sind verunsichert, da der von der neuen Geschäftsführung der POC eingesetzte Erdölexperte, der in Kanada das operative Geschäft leiten sollte, die Gesellschaft zum Jahresende „einvernehmlich“ verlässt. Nach Angabe ...

MBB Clean Energy AG: Insolvenzverfahren eröffnet ...

München, 23.08.2017 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Amtsgericht München am 16.08.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte