(ots) - Differenziertes Urteil
Zum Tragen von Kreuzen an Halsketten hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte differenziert und sensibel geurteilt.
Die Straßburger Richter haben das Recht auf aktive Religionsfreiheit
ebenso berücksichtigt wie praktische Fragen im Alltag von Kliniken
und Altersheimen. Im zweiten Fall ging es dabei weniger um Religion,
sondern mehr um die Sicherheit von Patienten.
Generell ist es merkwürdig genug, dass sich die Justiz überhaupt
mit Fragen der religiösen Kleiderordnung am Arbeitsplatz beschäftigt.
Denn Symbole des Glaubens sind grundsätzlich Privatsache, von
strittigen, politisch begründeten Ausnahmen, wie der Burka oder dem
Schleier abgesehen.
In einem der vorliegenden Fälle ging es um ein Kreuz, das eine
Mitarbeiterin über der Uniform trug. Hier fehlte British Airways der
Respekt vor einer in Jahrhunderten gewachsenen Tradition und Kultur.
Auslöser waren Vorschriften der Fluggesellschaft, die zeitweise
verbot, die Kreuze zu tragen, jedoch zugleich Turbane oder Kopftücher
aus religiösen Gründen erlaubte. Damit zeigte die Fluglinie ein
merkwürdiges, ungleiches Verständnis von Toleranz.
Nun ist es gut, dass die Richter die Diskriminierung beendet und
die Religionsfreiheit geschützt haben. Die Debatte über das
Verhältnis von Staat und Religion in einem weltlicher werdenden
Europa ist damit noch längst nicht beendet. Sie wird in nächster Zeit
immer wieder aufflammen.
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