Die jüngsten Steuerreformen in Spanien, Portugal und Griechenland betreffen auch
deutsche Privatpersonen und Unternehmer, sofern sie dort steuerpflichtig sind / Wer
Fristen versäumt, riskiert hohe Geldbußen, warnt die CBBL, das weltweite Netzwerk
deutschsprachiger Wirtschaftskanzleien im Ausland / Kontakte und rechtliche Informationen
unter www.cbbl-lawyers.de
(firmenpresse) - Baden-Baden, 16. Januar 2013 In Spanien hat das Parlament kürzlich ein Gesetz
zur Vermeidung von Steuerbetrug verabschiedet, das auch natürliche und juristische
Personen mit Sitz in Spanien sowie Filialen und Niederlassungen ausländischer
Unternehmen betrifft. „Viele in Spanien steuerpflichtige Deutsche, Österreicher
und Schweizer, die etwa im Heimatland geerbt oder dort Vermögen haben,
müssen nun handeln“, sagt Stefan Meyer, deutscher Wirtschaftsanwalt in Madrid
und CBBL-Partner. „Das neue Gesetz sieht vor, dass sie alle außerhalb Spaniens
vorhandenen Vermögenswerte angeben – und das innerhalb einer dreimonatigen
Frist vom 1. Januar bis 31. März 2013. Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert
empfindliche Geldstrafen von mindestens 10.000 Euro, die sogar bis zum vollständigen
Verlust des nichtangegeben Vermögenswertes führen können!“
Bargeldgeschäfte hat das spanische Parlament ebenfalls stark eingeschränkt – sie
gelten maximal nur noch bis zu einer Höhe von 2.500 Euro. „Hier drohen Strafen von
25 % des barbezahlten Betrags“, so Stefan Meyer.
Nur 20 % Einkommensteuer in Portugal für ausländische Fachkräfte,
Rentner aus dem Ausland leben steuerfrei
Im Nachbarland Portugal haben die neuen Steuergesetze bereits Erfolge gezeigt:
„Im Rahmen der dritten Steueramnestie wurden nicht angegebene ausländische
Einkommen, die in Portugal hätten erklärt werden müssen, durch Zahlung von nur
7,5 % Einkommensteuern legalisiert“, erklärt Tania Pinheiro, CBBL-Partnerin aus Lissabon.
„Damit hat der portugiesische Staat bislang mehr als 260 Millionen Euro an
Steuern eingezogen.“
Besonders interessant für deutsche Unternehmer: Hoch qualifizierte deutsche Fachkräfte,
die z.B. als Geschäftsführer in der portugiesischen Niederlassung arbeiten,
zahlen nur 20 % Einkommensteuer. „Diese Regelung soll Investitionen ausländischer
Unternehmen in Portugal attraktiver machen“, so Tania Pinheiro, die in ihrer Wirtschaftskanzlei viele deutsche und österreichische Unternehmen aus Industrie, Maschinenbau,Transport und Energie berät. Übrigens: Rentner, die ab 2013 aus dem
Ausland nach Portugal ziehen und hier mindestens 183 Tage im Jahr verbringen,
sind für zehn Jahre von der Einkommensteuer in Portugal befreit. „Diese Steuerbefreiung
für Renten, die aus dem Heimatland bezogen werden, gilt auch für andere
Einkommen aus dem Ausland“, sagt Tania Pinheiro. „Damit schafft die Regierung für
Ausländer einen Anreiz, in Portugal zu leben.“
Angleichung der Steuerlast für Selbständige und Personengesellschaften in
Griechenland, Besteuerung von Dividenden sinkt
Anders in Griechenland: Hier strebt die Regierung eine Angleichung der Einkommensteuer
für Personengesellschaften, selbständige Gewerbetreibende und Freiberufler an, mit Steuersätzen von 26 % bis zu 33 %. Zudem wird eine Vielzahl von Steuerfreibeträgen gestrichen. „Mit dem Anfang November verabschiedeten Sparpaket
soll auch das Steuergesetz über Bücher und Belege reformiert werden. So soll
ein neues, vereinfachtes Gesetz das veraltete und komplizierte ersetzen“, sagt Soi
Papadopoulou, Rechtsanwältin und CBBL-Partnerin aus Griechenland.
Auch in Griechenland lautet das Ziel die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. „Im
Rahmen der Änderungen erwartet der Staat Einnahmen von über 800 Mio. Euro. Als
Körperschaftssteuer für griechische Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit
beschränkter Haftung ist ein fester Steuersatz von 26 % vorgesehen. Demgegenüber
soll die Besteuerung von Dividenden auf zehn Prozent sinken. Davon profitieren
auch ausländische Unternehmen“, betont Soi Papadopoulou.
CBBL Lawyers: Weltweites Netzwerk deutscher Wirtschaftskanzleien:
Als erstes und einziges internationales Kanzlei-Netzwerk verfügt Cross Border
Business Lawyers (CBBL) in mehr als 40 Ländern weltweit über renommierte Wirtschaftskanzleien, die die Beratung von mittelständischen Unternehmen auch auf
Deutsch durchführen. 2012 sind die Schweiz, Argentinien, Peru, Belgien und
Norwegen als neue CBBL-Partner hinzugekommen. Die Aufnahme von Russland,
Rumänien, Schweden, Dänemark und Finnland soll ebenfalls bis Ende des Jahres
abgeschlossen sein.
Auch immer mehr Verbände erkennen den Nutzen dieses Netzwerks. So empfiehlt
der Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie (VTB) seinen Mitgliedern,
sich bei Fragen zum grenzüberschreitenden Rechtsverkehr, an CBBL zu
wenden. Erste Anlaufstelle ist die Webseite www.cbbl-lawyers.de. Dort finden sich
nicht nur die Kontaktdaten aller im Ausland zuständigen Partner-Kanzleien, sondern
auch für jedes Zielland wertvolle Informationen über rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, Besonderheiten und aktuelle Gesetzesänderungen – eine Hilfestellung
aus erster Hand, aktuell und kostenlos. Deutschsprachige Steuerberater verstärken das Angebot zusätzlich.
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Stefan Meyer
Abogado & Rechtsanwalt
Monereo Meyer
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