(ots) - Zum 1. Januar des Jahres 2012 waren in
der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 159.315 Rechtsanwälte und
Rechtsanwaltsgesellschaften in Rechtsanwaltskammern gemeldet. Im
Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von 2.836
Rechtsanwälten oder 1,8 Prozent. Allerdings veröffentlichen die
Anwaltskammern nicht, welchen Umsatz ihre Mitglieder generieren. Sie
erfassen auch keine Zahlen zu dem Volumen an Forderungen, für die
durch interne Bearbeitung ein Vollstreckungstitel erwirkt aber dann
nicht weiterverfolgt wird. Hieraus ergibt sich hier ein interessantes
Potential für Rechtsanwälte, die ihre Archive um Altforderungen
bereinigen wollen.
Bundesrechtsanwaltsordnung erlaubt Verkauf titulierter
Mandantenforderungen
Die Vergütung von Rechtsanwälten ist in §49b der
Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt. Für den Verkauf von Forderungen
aus der eigenen anwaltlichen Tätigkeit, die mit Vollstreckungstitel
vorliegen, kommt dem Absatz vier eine entscheidende Bedeutung zu.
Hier heißt es "Die Abtretung von Vergütungsforderungen oder die
Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder rechtsanwaltliche
Berufsausübungsgemeinschaften (§59a) ist zulässig. Im Übrigen sind
Abtretung oder Übertragung nur zulässig, wenn eine ausdrückliche,
schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung
rechtskräftig festgestellt ist."
Eine rechtskräftige Feststellung der Forderung liegt vor, wenn ein
Vollstreckungstitel erwirkt wurde. Daher können Rechtsanwälte von den
Möglichkeiten der Debitos Forderungsbörse (http://www.debitos.de)
profitieren und eigene titulierte Forderungen der vergangenen 29
Jahre an qualifizierte Käufer veräußern. Darüber hinaus ergibt sich
aus dem §49b Absatz vier der Bundesrechtsanwaltsordnung eine weitere
Option: im Zusammenspiel mit der Debitos-Funktion, Angebote in einem
geschlossenen Bieterkreis exklusiv bestimmten Käufergruppen zu
unterbreiten, können Rechtsanwälte über Debitos auch Forderungshandel
unter Anwälten mit künftig fälligen Forderungen betreiben. Hierfür
müssen verkaufende Rechtsanwälte den Käuferkreis lediglich auf
Rechtsanwälte beschränken.
Erste Anwälte verkaufen erfolgreich eigene Vollstreckungstitel
In den vergangenen Monaten haben verschiedene
Rechtsanwaltskanzleien bereits die neuen Möglichkeiten genutzt, die
Debitos ihnen eröffnet. Auf diese Weise konnten sie ihr Archiv um
Altforderungen bereinigen und gleichzeitig einen Erlös aus diesen
Fällen erzielen. Anwälten kommt dabei vor allem entgegen, dass
Debitos die Digitalisierung der Forderungsdaten kostenlos übernimmt.
Dadurch reduziert sich der Aufwand für verkaufende Rechtsanwälte
lediglich auf den Versand der Vollstreckungstitel.
Pressekontakt:
Hajo Engelke
Geschäftsführer
Debitos GmbH
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