(ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am
17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle
zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf.
"Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im
Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht", erklärte
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob
eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen
Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem
Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der
Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende
Bedenken gegen eine solche Regelung.
"Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland
eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne
Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung
weiterzuentwickeln", sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche
Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine
umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle
Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der
Menschenrechte unabdingbar.
Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag, mittels
einer parlamentarischen Enquete-Kommission Maßnahmen für die
notwendige menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung der
psychiatrischen Versorgung in Deutschland vorzubereiten. Die
menschenrechtlichen Anforderungen, etwa die Freiwilligkeit in allen
Fällen zu gewährleisten, sollten auch die Bundesländer bei der
anstehenden Ãœberarbeitung der sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze
beachten.
Die Monitoring-Stelle hat sich anlässlich der öffentlichen
Anhörung im Deutschen Bundestag am 10.12.2012 in einer Stellungnahme
gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.
Lesen Sie hier die Stellungnahme: http://ots.de/rCads
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu
fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in
Deutschland zu überwachen.
Pressekontakt:
Anja Viohl, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
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