(ots) - Der DOSB hat anlässlich der bevorstehenden
Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für seine 98
Mitgliedsorganisationen und die 91.000 Sportvereine in Deutschland
ein Informationspapier veröffentlicht, in dem sie auf die wichtigsten
Änderungen hingewiesen werden. Denn alle Lastschriftgläubiger stehen
in den nächsten Monaten vor einer besonderen Herausforderung: Wenn
sie vom 1. Februar 2014 an Forderungen wie beispielsweise
Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen wollen, kann dies nur
noch über das neue SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA = Single Euro
Payments Area) erfolgen. Dies ist Folge einer im Frühjahr 2012 in
Kraft getretenen Verordnung des Europäischen Parlaments, der
sogenannten "SEPA-Verordnung". In dieser Verordnung wurde der 1.
Februar 2014 als Enddatum für die nationalen Lastschrift- und
Ãœberweisungsverfahren festgelegt.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), das Dach des deutschen
Sports, das 98 Mitgliedsorganisationen, 91.000 Sportvereine und 27,8
Millionen Mitgliedschaften vereint, hatte sich gemeinsam mit anderen
Organisationen und Verbänden dafür eingesetzt, dass für bestehende
Einzugsermächtigungen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate eingeholt
werden müssen. Dies ist in Deutschland durch die im Juli 2012
erfolgte Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der
Kreditinstitute für bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen
erfreulicherweise gelungen. Unabhängig davon bringt die Umstellung
auf das SEPA-Lastschriftverfahren aber weitere Aufgaben für die
Sportorganisationen und Sportvereine mit sich. Nachfolgend sind die
wichtigsten Punkte aufgelistet, die von allen Lastschrifteinreichern
zu beachten sind:
1. Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
2. Inkasso-Vereinbarung mit Kreditinstitut
3. Konvertierung in IBAN und BIC
4. Buchhaltungssoftware / Vereinsverwaltungssoftware überprüfen
5. Geschäftsausstattung anpassen
6. SEPA-Lastschriftmandat klären
7. SEPA-Mandatsverwaltung organisieren
8. Vorabinformation (Pre-Notification) der Zahlungspflichtigen
9. Fristen einhalten
10. Überleitung bestehender Einzugsermächtigungen
"Die oben genannten Punkte machen deutlich, dass es bis zum
Stichtag, dem 1. Februar 2014, einige wichtige Aufgaben zu erledigen
gilt. Wir empfehlen daher allen, sich frühzeitig einerseits von ihren
Hausbanken und andererseits von den Herstellern ihrer Buchhaltungs-
bzw. Vereinsverwaltungssoftware über die erforderlichen
Umstellungsarbeiten beraten zu lassen. Da das
SEPA-Lastschriftverfahren bereits heute genutzt werden kann, sollte
in diesen Beratungen auch ein möglichst optimaler
Umstellungszeitpunkt für die jeweilige Sportorganisation bzw. den
jeweiligen Sportverein festgelegt werden", sagt Thomas Arnold,
DOSB-Direktor Finanzen.
Das Informationspapier des DOSB, welches bis zum 1. Februar 2014
ggf. mehrfach mit neuen Details überarbeitet wird, liegt in der
jeweils aktuellen Fassung abrufbereit auf der DOSB-Homepage unter der
Adresse: www.dosb.de/sepa.
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