(firmenpresse) - München, den 22. Januar 2013: Mit Schreiben vom 18. Januar 2013 informierte die Treuhandgesellschaft über die aktuelle Entwicklung bei der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG.
Wie die Treuhandgesellschaft erklärte, ist der Versuch der Kapitalerhöhung, den die Fondsgesellschaft im letzten halben Jahr unternommen hatte, nun gescheitert. Denn an der Abstimmung zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals hat nur ein Drittel der Anleger teilgenommen. Gezeichnet wurde auch lediglich in Höhe von 20 Prozent der erforderlichen Anlagesumme i.H.v. 21,3 Millionen Euro.
Resultat ist das Scheitern der Kapitalerhöhung. Die die Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG finanzierenden Banken verweigern daher die weitere Ausreichung von Darlehen und fordern stattdessen den Verkauf der Schiffe des MS „Santa-B“-Fonds. Ziel der Banken ist es, ihren Schaden weitestgehend zu reduzieren. Dies geht zu Lasten der Privatanleger. Die Banken sind lediglich so „generös“ und verzichten auf die Rückforderung der an die Anleger geleisteten Auszahlungen i.H.v. 4,41 %. Vorraussetzung hierfür ist allerdings die Zustimmung der Anleger zum sofortigen und unlimitierten Verkauf der Schiffe.
Nachdem diese Entwicklung bereits in der Vergangenheit absehbar war, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits seit mehreren Jahren Anleger der MS Santa-B Schiffe vertritt, für ihre Mandanten andere Möglichkeiten des „Ausstiegs“ aus dem Fonds, wie etwa die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die den Fonds empfehlenden Kreditinstitute, überprüft.
„In zahlreichen Einzelfällen haben wir hierbei sehr aussichtsreiche Ansatzpunkte für die Geltendmachung derartiger Schadensersatzansprüche identifiziert,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Insbesondere die Nichtaufklärung über Provisionen ist hier eine erfolgversprechende Grundlage.“
So hat das Landgericht Hannover die Sparkasse Hannover wegen Nichtaufklärung über Rückvergütungen bei der MS Santa-B zu Schadensersatz verurteilt. Auch das Landgericht Ravensburg hat in einem von CLLB Rechtsanwälten betreuten Verfahren im Rahmen einer vergleichsweisen Einigung beschlossen, dass die Targobank einem Anleger 100 Prozent des investierten Nominalbetrages (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) bezahlen muss. Schließlich hat das Landgericht Itzehoe in einem ebenfalls von CLLB Rechtsanwälten betreuten Verfahren am 4. Dezember 2012 gegenüber der comdirect bank AG den Hinweis erteilt, einen Schadensersatz begründende Fehlberatung bereits darin zu sehen, dass „jedenfalls nicht ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein dürfte, dass Eigenkapital-beschaffungskosten in einer Höhe anfallen, die deutlich über 15 % des eingesetzten Kapitals liegen, nämlich in einer Größenordnung von etwa 26 %.“ Diese Rechtsmeinung des Landgerichts Itzehoe kann bereits – ohne, dass es auf weitere Umstände der Fehlberatung im Einzelfall ankäme – Schadensersatzansprüche der Anleger begründen.
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass die Situation für die Privatanleger der MS Santa-B zurzeit zwar alles andere als erfreulich ist, dass zugleich aber ausreichend Möglichkeiten bestehen, um den Schaden für die Anleger zu begrenzen. Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb-schiffsfonds.de