PresseKat - VKU zu "Vectoring" / Bundesnetzagentur darf Wettbewerb im Breitbandausbau nicht verhindern

VKU zu "Vectoring" / Bundesnetzagentur darf Wettbewerb im Breitbandausbau nicht verhindern (BILD)

ID: 801895

(ots) -
Die Bundesnetzagentur hat heute zu einer Anhörung geladen, in der
es um den zukünftigen Einsatz von Vectoring geht. Dabei handelt es
sich um eine neue Entstörungstechnik zur Steigerung der
Ãœbertragungsleistung von DSL-Kupferleitungen, die die Deutsche
Telekom in Zukunft verstärkt einsetzen möchte. Der bei der
Bundesnetzagentur beantragte ausschließliche Einsatz der neuen
Technologie durch die Deutsche Telekom würde dazu führen, dass
anderen im Breitbandausbau aktiven Unternehmen die Grundlage für ihr
Geschäft entzogen wird und damit der Ausbau weiterer
Breitbandkapazitäten erschwert oder sogar verhindert wird.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck fasst die Forderungen
des Verbandes zusammen: "Der Einsatz der Vectoring-Technologie darf
nicht allein der Telekom vorbehalten sein und die Regelungen müssen
so gestaltet werden, dass der Breitbandausbau ohne Störungen weiter
voranschreiten kann."

Viele kommunale Unternehmen und Stadtwerke haben in den politisch
gewollten Breitbandausbau speziell in ländlich geprägten Regionen
investiert, nachdem sich die Deutsche Telekom und andere Anbieter aus
diesen Gebieten zurückgezogen haben, um vor allem in den finanziell
attraktiveren Ballungsräumen aktiv zu werden. Die beabsichtigten
Regelungen könnten den Spielraum für Unternehmen beim Breitbandausbau
auf dem Land massiv einschränken. "Die im Prinzip begrüßenswerte neue
Technik Vectoring darf nicht dazu führen, dass der Breitbandausbau
der kommunalen Unternehmen behindert wird", mahnt Reck.

Viele im Verband kommunaler Unternehmen organisierte Unternehmen,
die in den Breitbandausbau investieren, befürchten nun, dass sie
durch den verstärkten Einsatz des Vectoring aus dem Markt gedrängt
werden könnten.

Hintergrund:

Da Vectoring gleichzeitig alle Leitungen in einem DSL-Kabelstrang




aktiv beeinflussen muss, will die Deutsche Telekom die entbündelte
Anmietung einzelner Leitungen vom sogenannten Kabelverzweiger (graue
Anschlusskästen im Straßenraum) zum Teilnehmer durch Wettbewerber wie
kommunale Unternehmen nicht mehr anbieten. Das würde kommunalen
Unternehmen, die in den Breitbandausbau investieren, die
Geschäftsgrundlage entziehen. Durch die fehlende Möglichkeit,
Teilnehmeranschlussleitungen ab dem Kabelverzweiger anzumieten,
könnte dann außer der Telekom kaum noch ein anderes Unternehmen eine
Glasfasererschließung vornehmen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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