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EU-Entscheidung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen / VKU: Bundesregierung muss sich jetzt in Brüssel für kommunale Wasserversorgung einsetzen (BILD)

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(ots) -
Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hat heute grundsätzlich
dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zugestimmt, für die
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche
Vergaberegelungen zu schaffen. Trotz des Engagements deutscher
Abgeordneter konnten nur punktuelle Verbesserungen für die
kommunalwirtschaftlichen Strukturen in Deutschland entschieden
werden. Der in Europa angelegte grundsätzliche Konflikt zwischen der
Durchsetzung von Wettbewerbsstrukturen auch in den Kernbereichen
kommunaler Daseinsvorsorge, zum Beispiel der Trinkwasserversorgung,
und der Achtung bewährter kommunaler und bürgernaher
Organisationstrukturen in den Mitgliedstaaten durch Brüssel
(Subsidiaritätsgedanken), wurde erneut eindeutig zu Gunsten des
reinen Wettbewerbsgedankens entschieden.

"Das heutige Abstimmungsergebnis belegt, dass einheitliche
Festlegungen aus Brüssel zur Organisation der Daseinsvorsorge und
insbesondere der Trinkwasserversorgung in den einzelnen
Mitgliedstaaten für die Bürger in die falsche Richtung führen", sagt
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU). Die jetzt geplante Verschärfung des Vergaberechts
für Konzessionen greift aus VKU-Sicht tief in die kommunalen
Strukturen einer "sehr gut organisierten und funktionierenden
Wasserwirtschaft ein", so Reck. "Die Wasserver- und die
Abwasserentsorgung müssen deshalb aus dem Anwendungsbereich der
Richtlinie herausgehalten werden. Mit punktuellen Nachbesserungen,
die auf alle Mitgliedstaaten passen müssen, ist es nicht getan. Wir
haben in Deutschland eine funktionierende kommunale Wasserwirtschaft,
die von den Bürgern hoch geschätzt wird."

Reck weiter: "Die Bürger in Deutschland setzen bei ihrem
wichtigsten Lebensmittel auf kommunale Verantwortung und
kommunalwirtschaftliche Leistungserbringung. Die




kommunalwirtschaftlichen Strukturen bei der Trinkwasserver- und
Abwasserentsorgung genießen höchste Wertschätzung." Das belegt auch
eine repräsentative Umfrage, die Forsa im Auftrag des VKU
durchgeführt hat. Danach sind 90 Prozent der deutschen Verbraucher
mit der Qualität ihres Leitungswassers zufrieden, 86 Prozent zählen
es zu den saubersten im europäischen Vergleich. Vor diesem
Hintergrund darf eine mögliche Richtlinie insbesondere für
Dienstleistungskonzessionen in der Wasserwirtschaft nicht gelten.

Reck: "Die Bundesregierung muss jetzt die kommunale
Wasserwirtschaft in den weiteren Beratungen der Richtlinie schützen,
ansonsten kommt sie unter die Räder der Gleichmacher aus Brüssel."
Bereits im März 2012 hatte der Bundesrat eindeutig gegen die von der
EU-Kommission vorgelegte Richtlinie votiert. "Die Bundesländer haben
richtigerweise eine Ausnahme für die Wasserwirtschaft gefordert", so
der VKU-Hauptgeschäftsführer. Auch der Parteitag der CDU hat sich
eindeutig gegen die Richtlinie und für die kommunale Wasserwirtschaft
positioniert.

Reck weiter: "Außerdem muss das Europäische Parlament in seiner
Positionierung zu dem Richtlinienentwurf eine Ausnahme für Wasser
beschließen." Parlamentspräsident Martin Schulz hat dazu gestern
einen ersten Schritt getan, indem er die Achtung des
Subsidiaritätsgedankens für eine wieder steigende Zustimmung der
Bürger zu Europa als unabdingbar erklärt hat.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2011 einen
Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie veröffentlicht. Die geplante
Richtlinie würde die Ausschreibungspflichten für Kommunen erheblich
ausdehnen. Dies hätte einschneidende Auswirkungen auf die kommunalen
Strukturen in Deutschland. Bereits im März 2012 hat der Bundesrat
daher den Richtlinienvorschlag eindeutig abgelehnt. Die Verhandlungen
zum Richtlinienvorschlag sind im EU-Ministerrat weitgehend
abgeschlossen. Der federführende Binnenmarktausschuss hat am 24.
Januar 2013 dem Richtlinienentwurf grundsätzlich zugestimmt.
Anschließend werden EU-Ministerrat und Europäisches Parlament
Verhandlungen aufnehmen, um sich auf einen einheitlichen
Richtlinientext zu verständigen. Ein Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens bis Juli 2013 ist möglich. Danach müsste die
Richtlinie noch in deutsches Recht umgesetzt werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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