(ots) -
Anfang März soll das neue Gesetz zum Beruf des Notfallsanitäters
(NotSanG) im Bundestag verabschiedet werden. Es trägt den gewachsenen
beruflichen Anforderungen im Rettungsdienst Rechnung. Grundlegende
Punkte seien im Gesetzentwurf aber noch nicht geklärt, bemängelt der
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). "Der Gesetzentwurf muss unbedingt
nachgebessert werden. Es fehlt eine klare Regelung für die Übernahme
der Ausbildungskosten", betont Daniel Gelbke, Referatsleiter
Bevölkerungsschutz beim ASB-Bundesverband. Völlig offen ist
ebenfalls, wer die Kosten für die drei- bis sechsmonatige
Nachschulung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern übernehmen
soll.
Der ASB kritisiert außerdem, dass nach dem Gesetzentwurf angehende
Notfallsanitäter während ihrer dreijährigen Ausbildung nur als
Praktikanten auf dem Rettungswagen mitfahren dürfen. "Durch diese
Einschränkung können die Auszubildenden nicht genügend praktische
Erfahrungen sammeln, und auf die Rettungswachen kommen immense
Zusatzkosten zu", gibt Gelbke zu bedenken. Der ASB setzt sich deshalb
dafür ein, dass zukünftige Notfallsanitäter nach einer noch
festzulegenden Einarbeitungszeit als vollwertiges Besatzungsmitglied
im Rettungsdienst eingesetzt werden dürfen.
Notfallrettung müsse zudem als medizinische Leistung anerkannt
werden, fordert der ASB. "Der Rettungsdienst gilt weiterhin nur als
eine reine Transportleistung. Dabei bietet er Höchstleistungsmedizin
auf der Straße", erklärt Gudrun Schattschneider, Leiterin der
ASB-Hauptstadtrepräsentanz. Gerade das geplante
Notfallsanitätergesetz selbst unterstreicht die Notwendigkeit einer
höheren fachlichen Anerkennung. Es räumt Notfallsanitätern mehr
Kompetenzen ein. So dürfen diese in Zukunft invasive Maßnahmen, wie
das Legen von venösen Zugängen, bis zum Eintreffen des Notarztes
durchführen.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Daniel Gelbke, Referatsleiter für Bevölkerungsschutz beim
ASB-Bundesverband, und Gudrun Schattschneider, Leiterin der
Hauptstadtrepräsentanz, stehen für Interviews zur Verfügung.
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