PresseKat - Nur ein kleines Domizil? / Bundesfinanzhof zur Wohnungsgröße bei doppelter Haushaltsführung (BILD

Nur ein kleines Domizil? / Bundesfinanzhof zur Wohnungsgröße bei doppelter Haushaltsführung (BILD)

ID: 803745

(ots) -
Wer aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muss,
während Partner und Familie zunächst am alten Ort bleiben, der kann
steuerlich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Dazu zählen
unter anderem die Kosten für das neue Domizil. Doch wie groß darf
diese Wohnung sein? Damit befasste sich nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste steuerrechtliche
Instanz in Deutschland und kam zu einem bürgerfreundlichen Urteil.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 2/11)

Der Fall

Als ein Ehemann und Vater seine Stelle wechselte, da war er bei
der Wahl der Bleibe an dem neuen Ort nicht gerade bescheiden. Er
mietete eine 165 Quadratmeter große Wohnung an. Dafür hatte er einen
guten Grund: Die restliche Familie sollte einige Monate später
ebenfalls in dieses Objekt einziehen. Den Rechnungsbetrag machte er
in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt
stellte sich quer und erkannte lediglich einen Anteil an, der einer
60 Quadratmeter großen Wohnung entsprach. Das müsse für eine Person
als ausreichend bezeichnet werden.

Das Urteil

Die im Zusammenhang mit einem beruflichen Umzug entstehenden
Werbungskosten können der Höhe nach unbegrenzt absetzbar sein,
entschied der Bundesfinanzhof. Solche doppelten Mietaufwendungen
seien durchaus vertretbar. Allerdings müsse sich eine Familie dann
schon in der Umzugsphase befinden, sprich: die alte Wohnung bereits
gekündigt haben.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax: 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  (Korrektur: Sicher in die Selbstständigkeit / Krankenversicherung und Altersvorsorge der neuen Situation anpassen / 12:05) Teures Parken / Grundstückseigentümer durfte PKW bis zur Bezahlung der Kosten zurückbehalten (BILD)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.01.2013 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 803745
Anzahl Zeichen: 1885

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Finanzdienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nur ein kleines Domizil? / Bundesfinanzhof zur Wohnungsgröße bei doppelter Haushaltsführung (BILD)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 13-01-zweitwohnung.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 13-01-zweitwohnung.jpg