PresseKat - VKU-Gutachten zur Konzessionsvergabe / VKU: Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe (BILD)

VKU-Gutachten zur Konzessionsvergabe / VKU: Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe (BILD)

ID: 806890

(ots) -
Der Wettbewerb um Gas- und Stromkonzessionen ist ein wichtiges
Element im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU) hat deshalb das Gutachten "Zulässige Kriterien im
Rahmen der gemeindlichen Entscheidung über die Vergabe von Strom- und
Gaskonzessionsverträge" bei dem Energierechtsexperten Professor
Johannes Hellermann, Universität Bielefeld, in Auftrag gegeben. Es
kommt zu dem Ergebnis, dass die Kommune die Entscheidung über den
Gas- und Stromkonzessionspartner grundsätzlich eigenverantwortlich
trifft. Dabei kann die Kommune sachlich einleuchtende Gründe,
insbesondere das Interesse an verstärkten Steuerungsmöglichkeiten
durch ein eigenes Stadtwerk, bei ihrer Auswahlentscheidung zu Grunde
legen.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Das Gutachten stärkt
die Position der Kommunen. Die Politik muss endlich erkennen, dass
die aktuell herrschende Rechtsunsicherheit die Konzessionsvergabe
behindert. Wir betrachten mit großer Sorge, dass vor allem nach der
Novellierung des EnWG im Frühjahr 2011 der rechtssichere Netzerwerb
weiter erschwert und Netzübereignungen verweigert werden." Der VKU
und die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits Änderungen des EnWG
gefordert, insbesondere im Hinblick auf die Kriterien bei der
Konzessionsvergabe. Diese Vorschläge wurden zwar vom Bundesrat
aufgegriffen, sind aber in das weitere Gesetzgebungsverfahren nicht
eingeflossen.

Der Trend zur Ãœbernahme von Strom- und Gasnetzen durch Kommunen
und kommunale Unternehmen hält unverändert an. Das zeigt die Analyse
des Konzessionswettbewerbs der vergangenen Jahre: Seit 2007 gibt es
über 60 Stadtwerke-Neugründungen und über 170 Konzessionsübernahmen
durch Kommunen und kommunale Unternehmen. Daneben laufen bundesweit
noch eine Vielzahl an Strom- und Gasverträgen im Jahr 2015




beziehungsweise 2016 aus.

Jede Kommune muss die Rahmenbedingungen gründlich abwägen, um eine
ausgereifte Entscheidung treffen zu können. Eine strategische
Partnerschaft oder Kooperation mit benachbarten Stadtwerken ist in
vielen Fällen eine sinnvolle Option.

Viele rechtliche Fragen in Bezug auf die Ãœbertragung des Netzes
vom Alt- auf den Neukonzessionär, wie die Berechnung des Kaufpreises,
der Umfang des gesetzlichen Ãœberlassungsanspruchs sowie die
Herausgabe von Netzinformationen sind derzeit aber noch ungeklärt.
Der VKU wird die rechtliche Debatte im Interesse der kommunalen
Unternehmen weiter begleiten.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.vku.de/recht.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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