(ots) - Das Thema sexuelle Belästigung, das aktuell die
öffentliche Diskussion bestimmt, betrifft auch eine Branche mit einem
hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten: die Kranken- und
Altenpflege. Unerwünschte Avancen können hier nicht nur von Kollegen
oder Vorgesetzten ausgehen, sondern auch von Patienten und
Heimbewohnern. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) gibt Hinweise, wie Betroffene bei Ãœbergriffen
reagieren können.
Eine anzügliche Bemerkung, der berühmte Klaps auf den Po oder ein
eindeutiges Angebot: Nach einer Studie des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben knapp 60 Prozent aller
Frauen Situationen sexueller Belästigung erlebt, 22 Prozent bei der
Arbeit oder in der Ausbildung. Im beruflichen Kontext gehen
Ãœbergriffe meist von Kollegen oder Vorgesetzten aus. In pflegerischen
Berufen kann es aber auch zu Belästigungen durch Patienten oder
Bewohner kommen: Gemäß einer Studie des Kriminologischen
Forschungsinstituts Niedersachsen berichteten 18 Prozent der
weiblichen Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten über
entsprechende Vorfälle.
Menschen zu pflegen, ist mit engem körperlichem Kontakt verbunden.
Besonders beim Waschen entstehen intime Situationen. "Pflegekräften
wird hier hohe Professionalität abverlangt", weiß Dr. Heike
Schambortski, Pflege-Expertin der BGW, der gesetzlichen
Unfallversicherung für Gesundheitsberufe. "Dies ist für
Berufsanfängerinnen oft eine große Herausforderung, insbesondere wenn
ihre unsichere Position ausgenutzt wird. Die belästigten Frauen
schämen sich häufig und haben sogar das Gefühl, eine Mitschuld zu
tragen und zu prüde zu sein." Dies könne zu einem Verlust der Freude
am Beruf, zu Unkonzentriertheit, Zweifeln an der beruflichen Eignung
bis hin zu Krankheitssymptomen führen. Leider bestehe in manchen
Einrichtungen aber immer noch ein Klima, in dem Vorfälle verharmlost
und ins Lächerliche gezogen würden und die Meinung vorherrsche, dass
so etwas zum Beruf dazu gehöre.
Dr. Schambortski sieht hier besonders die Führungskräfte in der
Pflicht: "Sie müssen klar stellen, dass sexuell belästigende
Verhaltensweisen, von wem auch immer, nicht toleriert werden. Sie
haben jeden Bericht über einen Vorfall ernst zu nehmen und die
Belästigten vorurteilsfrei zu unterstützen." Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz verpflichte Arbeitgeber außerdem,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zu diesem Thema zu schulen.
Eine Betriebsvereinbarung, an der die betriebliche
Interessenvertretung beteiligt ist, könne ebenfalls eine Hilfe sein.
In konkreten Ãœbergriffsituationen empfiehlt die BGW-Expertin eine
verbale Reaktion in drei Schritten. Als ersten Schritt das
Beschreiben: "Sie berühren mich auffällig oft", dann das Benennen der
Wirkung: "Das ist mir unangenehm", und schließlich die Forderung nach
dem erwünschten Verhalten: "Ich möchte nicht, dass Sie mich
anfassen." Dr. Schambortski: "Ganz wichtig ist es, sich auf keine
Diskussion einzulassen. Wenn der Belästiger versucht, sein Verhalten
zu rechtfertigen oder zu erklären, dann hilft die Strategie des
Sprungs in der Schallplatte: Anstatt auf die Argumente des Gegenübers
einzugehen, ist es besser, konsequent Schritt zwei und drei zu
wiederholen. Es ist unerheblich, wie der andere sein Verhalten
gemeint hat oder meint, er hat es ganz einfach zu unterlassen."
Diese und weitere aktuelle Meldungen der BGW finden Sie im
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Ãœber uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über sieben Millionen Versicherte in
fast 600.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.
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