PresseKat - Breite Mehrheit im Bundestag für Stärkung des Ehrenamts / DOSB begrüßt die Entscheidung - Bach:

Breite Mehrheit im Bundestag für Stärkung des Ehrenamts / DOSB begrüßt die Entscheidung - Bach: Konkrete Form der Anerkennung

ID: 807596

(ots) - Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mit breiter
Mehrheit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes zugestimmt und damit
auch die Situation der 8,8 Millionen Ehrenamtlichen und freiwillig
Engagierten in den Sportvereinen gestärkt. "Wir begrüßen es sehr,
dass das Ehrenamt auf diese Art und Weise eine ganz konkrete Form der
Anerkennung erfährt", sagte DOSB-Präsident Thomas Bach in Berlin. Mit
dem Gesetz werde auch einem langjährigen Anliegen des Sports Rechnung
getragen, indem die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich Tätigen
beschränkt wird. Darüber hinaus werde Rechtssicherheit für die auch
im Sport verbreitete gemeinnützige GmbH (gGmbH) hergestellt, so Bach.

Auch der für die Sportentwicklung im DOSB zuständige Vizepräsident
Walter Schneeloch lobte das neue Gesetz: "Damit werden nach dem
Gesetzespaket ´Hilfen für Helfer` aus dem Jahr 2007 weitere wichtige
Schritte gemacht, die die Arbeit der Vereine erleichtern dürften."
Schneeloch gab jedoch zu bedenken, dass es "trotz dieser Fortschritte
auf dem Weg zu einer weiteren Entbürokratisierung noch viel zu tun
gibt".

Das beschlossene Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 in
Kraft treten und sieht unter anderem eine Anhebung der
Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf jährlich 2.400 Euro vor. Die
Ehrenamtspauschale wird von 500 auf 720 Euro pro Jahr angehoben. Am
Ende einer intensiven Debatte stimmten die Abgeordneten der
Regierungskoalitionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD dem Gesetzentwurf
zu. Die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE enthielten
sich.

Zu den weiteren Verbesserungen gehört eine um 10.000 auf 45.000
Euro erhöhte Steuerfreigrenze für jährliche Einnahmen aus sportlichen
Veranstaltungen. Zudem gibt es Änderungen bei Haftungsregeln für
Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich




tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von
Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.
Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ist das Dach des
deutschen Sports und zählt mit seinen 8,8 Millionen Ehrenamtlichen
und freiwillig Engagierten in 98 Mitgliedsorganisationen mit 91.000
Vereinen und 27,8 Millionen Mitgliedschaften zu den größten Trägern
bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland.



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Datum: 01.02.2013 - 13:33 Uhr
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