(ots) - Nicht übertreiben
Wer prasst, der wird belohnt, wer sich anstrengt, der wird
bestraft: Kritiker des Länderfinanzausgleichs haben es leicht, sich
mit markigen Formulierungen Gehör zu verschaffen. Denn wenn ein Land
zusätzliche Steuereinnahmen generiert, hat es meist nicht viel davon,
weil ein großer Teil über den Finanzausgleich abgeschöpft wird. Wie
reformbedürftig das System ist, zeigt auch der Umstand, dass nur noch
drei Länder einzahlen, während 13 kassieren. Sogar Hamburg, die
Millionenmetropole mit ihrem florierenden Hafen, gehört seit Neuestem
zu den Nehmern.
Dass die Starken den Schwachen helfen, ist zwar bewährte Grundlage
der Regeln, die wirtschaftliche und geografische Unterschiede
ausgleichen sollen. Es bleibt aber die Frage, wie weit man es treibt
mit der im Grundgesetz geforderten Vereinheitlichung der
Lebensverhältnisse. Gleichmacherei ist jedenfalls nicht erforderlich,
so das Verfassungsgericht. Die Abstände zwischen den Ländern müssten
verringert, nicht aber aufgehoben oder ins Gegenteil verkehrt werden.
Diese bereits 1999 formulierten Grundsätze sind eine gute
Richtschnur. Ein neues Urteil ist nicht nötig, die nun angekündigte
Klage mithin klar den Wahlen in Bayern und Hessen geschuldet.
Stattdessen sollte die Politik zeigen, dass sie selbst gestalten
kann. Hinzu kommt: Bis 2019 muss routinemäßig sowieso eine
Neuregelung ausgehandelt werden. Diese Gespräche mit neuem Streit zu
belasten erscheint wenig zielführend.
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