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KUKA Aktiengesellschaft: KUKA platziert erfolgreich
Wandelschuldverschrei-bungüber 58,8 Millionen EUR
06.02.2013 / 15:36
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KUKA Aktiengesellschaft
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Presseinformation
KUKA platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungüber 58,8 Millionen
EUR
- Gesamtnennbetrag 58,8 Millionen EUR
- Laufzeit 5 Jahre bis Februar 2018
- Zinssatz von 2,00 %
Augsburg, 6. Februar 2013 - Die KUKA Aktiengesellschaft gibt die
erfolgreiche Emission einer Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit
bis Februar 2018 und einem Gesamtnennbetrag von 58,8 Millionen EUR bekannt.
Die Wandelschuldverschreibungen sind anfänglich in rund 1,59 Millionen
neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der KUKA AG wandelbar. Das
Bezugsrecht der KUKA Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Emissionserlös aus
der Begebung der Wandelschuldverschreibungen dient der mittelfristigen
Optimierung der Bilanz sowie der Erhöhung der finanziellen Flexibilität.
Vorstandsvorsitzender Dr. Till Reuter: 'Die Wandelschuldverschreibung
konnte innerhalb weniger Stunden platziert werden und war deutlichüberzeichnet. Dies ist ein Beleg für das Vertrauen der Investoren in unser
Unternehmen. Die Erweiterung ihres Finanzierungsportfolios resultierend aus
der Begebung einer Wandelschuldverschreibung verbessert nachhaltig Struktur
und Kosten der Finanzierung von KUKA.'
Die Wandelschuldverschreibungen werden jährlich mit 2,00 % verzinst. Der
anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 36,8067 und stellt damit eine
Wandlungsprämie von 26,0 % auf den Kurs der KUKA Aktie dar.
Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Rahmen einer Privatplatzierung
ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten
Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan angeboten. Die
Wandelschuldverschreibungen werden durch die KUKA AG am oder um den 12.
Februar 2013 begeben und sollen zum Handel in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Goldman Sachs International, Joh. Berenberg, Gossler&Co. KG sowie
UniCredit Bank AG begleiteten die Transaktion als Joint Bookrunners.
NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE
JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT
SIND
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder einöffentliches Angebot, noch wird es einöffentliches Angebot der
Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der
Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktionöffentlich
angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in
einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein
anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu
erstellen oder zu registrieren.
Die Verteilung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen
gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Mitteilung
lesen, sollten sichüber diese Beschränkungen informieren und diese
Beschränkungen einhalten.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich
der Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der Wandlung zu liefernden
Aktien der KUKA Aktiengesellschaft) sind und werden nicht gemäßdem United
States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der
'Securities Act') oder nach dem Recht eines Bundesstaats innerhalb der
Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäßeiner einschlägigen
Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder
den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Mitteilung sowie
die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten
noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf
nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre oder an Publikationen mit
einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden.
Die Wandelschuldverschreibungen werden außerhalb der Vereinigten Staaten
von Amerika nur inÃœbereinstimmung mit der 'Regulation S' unter dem
Securities Act angeboten und verkauft. Es wird kein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten gemacht.
Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger
mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die
unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (nachfolgend als 'Order' bezeichnet) fallen, und (ii)
Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der
Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise
rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als
'qualifizierte Personen' bezeichnet). Die Wandelschuldverschreibungen
stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung,
jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu
kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten
Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind,
sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder
ihren Inhalt handeln.
Ende der Corporate News
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