(ots) - "Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf
zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und
Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen stellt einen
Vorgriff auf europäische Gesetzgebungsvorhaben dar, der mit einer
Bankenunion in Europa kaum vereinbar ist, da die
Wettbewerbsbedingungen für die betroffenen Banken einseitig
verschärft werden", so Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an legislativen Vorschlägen zum
Trennbankenthema. Für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung hatte
die EU-Kommission bereits im Juni 2012 Vorschläge vorgelegt, die
Mitte 2013 verabschiedet werden sollen. Hofmann: "Es liegt auf der
Hand, dass die heutigen Ãœberlegungen des Kabinetts im Lichte der
Ergebnisse der europäischen Vorgaben angepasst werden müssen. Das
Universalbankprinzip, das gerade durch seine Risiko- und
Ertragsdiversifikation stabilisierend wirkt und damit auch eine
Stütze der langfristigen Unternehmensfinanzierung darstellt, sollte
nicht aufgegeben werden. So lassen sich kaum Hinweise finden, dass
die jüngste oder auch frühere Finanzkrisen vermieden oder milder
verlaufen wären, wenn ein Trennbankensystem existiert hätte."
"Sowohl bei der Trennbankenthematik als auch der Sanierungs- und
Abwicklungsplanung ist das im Vergleich zu Großbanken geringere
Risiko der nur lokal tätigen Institute und deren eher konservative
Geschäftsmodelle zu berücksichtigen. Genossenschaftsbanken in
Deutschland gaben im Übrigen keinen Anlass für eine Verschärfung des
Aufsichtsrechts und sogar des Strafrechts. Sie haben keine
staatlichen Hilfen erhalten, kennen keine exzessiven Bonuszahlungen
und sind an den jüngsten Skandalen nicht beteiligt", erklärt Hofmann.
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