(ots) - Ein fundamentales Recht
Mit seinem Urteil erleichtert das Oberverwaltungsgericht Hamm mehr
als einhunderttausend per Samenspende gezeugten Kindern das Leben:
Für sie wird es deutlich einfacher, die Identität ihres leiblichen
Vaters herauszufinden. Es ist auch ein gutes Urteil, weil es den
betroffenen Kindern ein fundamentales Recht einräumt: Kenntnis über
die eigene Abstammung zu haben.
Allerdings hat die Entscheidung viel zu lange auf sich warten
lassen. Seit einhundert Jahren ist es medizinisch möglich, Kinder mit
Samenspenden zu zeugen, mehr als vierzig Jahre gehört diese Option
bereits zum ärztlichen Alltag. Unfruchtbarkeit oder vererbbare
Erkrankungen des Mannes müssen längst kein Grund mehr sein, keine
eigene Familie gründen zu können. Dies ist ein Segen für Betroffene.
Zum Fluch wird das medizinisch Machbare, wenn die Konsequenzen
ausgeblendet werden. Nun steht plötzlich die Frage nach
Unterhaltsforderungen im Raum. Zu Recht sind Männer verunsichert;
immerhin konnten sie sich jahrelang darauf verlassen, dass sie als
Erzeuger anonym blieben. Doch dies ging zulasten der Kinder: Sie
mussten damit leben, dass eine Vereinbarung zwischen Spender und
Samenbank sie zur Ahnungslosigkeit verdammte. Solche belastenden
Verträge sind zivilrechtlich unwirksam, und dennoch Praxis. Möglich,
dass das Urteil den Samenbanken das Geschäft erschwert. Dem Wohl der
Kinder ist es aber zweifellos zuträglich.
Cornelia Mönster
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