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Rundfunkbeitrag: Größtmögliche Unterstützung für Kommunen

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(ots) - Der Bayerische Rundfunk sagt den Kommunen
weiterhin größtmögliche Unterstützung bei der Umstellung auf den
Rundfunkbeitrag zu. Montag bis Freitag sind Beratungstelefone
freigeschaltet. "Oft werden vorteilhafte Regelungen übersehen. Wir
helfen Kommunen gerne individuell", betont Christian Nitsche,
Pressesprecher des Bayerischen Rundfunks. Durch Beratung konnte die
Zahl der Teilnehmerkonten und damit der Aufwand der Kommunen in den
vergangenen Monaten vielerorts bereits drastisch reduziert werden.
Augsburg hatte zum Beispiel bisher 128 Konten, jetzt aber nur noch
ein einziges. Die 107 Konten der Stadt Regensburg wurden zu zwei
Konten zusammengefasst.

Der Bayerische Rundfunk steht seit einem Jahr in engem Kontakt mit
den Kommunen und deren Spitzenorganisationen und hatte allen Kommunen
und Städten mit über 50.000 Einwohnern seine Hilfe bei der
Datenmigration angeboten. Daraufhin wurden mehrere tausend
Betriebsstätten in engem Austausch mit den Kommunen in das neue
System übergeführt. Der BR hilft, die Beiträge korrekt zu berechnen
und den Verwaltungsaufwand für die Zeit nach der Umstellung spürbar
zu reduzieren.

BR korrigiert Fehlinformationen - Friedhofsbagger sind
beitragsfrei

Kommunen beachten häufig nicht, dass viele Fahrzeuge nicht
beitragspflichtig sind. Das gilt vor allem für Nutzfahrzeuge, wie sie
etwa auf Bauhöfen zum Einsatz kommen. "Wie alle zulassungsfreien
Fahrzeuge sind auch die derzeit häufig genannten Friedhofsbagger
nicht kostenpflichtig. Und auch Container des Grünflächenamtes sind
selbstverständlich beitragsfrei. Leider kursieren solche falschen
Beispiele noch immer", bedauert Andreas Müller, stellvertretender
Leiter der Abteilung Beitragsservice des Bayerischen Rundfunks.

Vielen Kommunen ist auch nicht bewusst, dass sie jeweils ein




Fahrzeug auf Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten anrechnen
können. Hinzu kommt: Nach der Gesetzesauslegung der Rundfunkanstalten
sind sämtliche Fahrzeuge, die von solchen Einrichtungen genutzt
werden, auch dann beitragsfrei, wenn sie nicht auf die Einrichtung
selbst, sondern auf die Gemeinde zugelassen sind. Bei Anwendung
dieser Regeln reduziert sich die Beitragslast in vielen Fällen
deutlich.

Alle wichtigen Informationen sind unter www.rundfunkbeitrag.de
zusammengefasst, wo auch ein spezielles "Merkblatt für die
öffentliche Hand" heruntergeladen werden kann. Die vom BR
freigeschalteten Beratungstelefonnummern wurden dem Bayerischen
Gemeindetag und dem Bayerische Städtetag mitgeteilt.

Viele Geräte waren bisher nicht angemeldet

Fehlerhaft sind allerdings nach bisherigen Erhebungen des
Bayerischen Rundfunks viele Kostenvergleiche, die derzeit
veröffentlicht werden. Die Zusatzbelastung, die insbesondere größere
Kommunen in ihren Gesamtetat einplanen, falle oft weitaus geringer
aus als angegeben. Unerwähnt bleiben häufig auch Beispiele kleinerer
Kommunen, die entlastet werden.

Ein fairer Vergleich der bisherigen Kosten mit den künftigen
Beiträgen ist nur auf Basis der jeweiligen Rechtslage möglich. Die
Daten, die bayerische Kommunen übermittelt haben, lassen vermuten,
dass in den zurückliegenden Jahren sehr oft vergessen wurde,
Autoradios und Internet-PCs anzumelden. Würden die früheren Daten
stimmen, hätten im Schnitt zwei Drittel der kommunalen Kraftfahrzeuge
kein Autoradio besessen und etwa die Hälfte der Betriebsstätten
keinen internetfähigen PC. Eine Stadt in Franken mit über 50.000
Einwohnern hatte zum Beispiel keinen einzigen gebührenpflichtigen
Internet-PC gemeldet.

BR sammelt Beispiele für Evaluierung

Der BR ist weiterhin um einen intensiven und fairen Austausch mit
den Kommunen bemüht. "Wir haben hohes Interesse, die Fragen der
Kommunen schnell zu beantworten", betont BR-Sprecher Nitsche. Der
Sender wird Beispiele einer überproportionalen Belastung von Städten
und Gemeinden für die Gesetzesevaluierung in 2014 sammeln. "Uns ist
bewusst, dass viele Kommunen häufig auch im Vergleich zu Unternehmen
dezentraler organisiert sind und über viele Betriebsstätten verfügen.
Solche strukturellen Unterschiede werden im Rahmen der Überprüfung
genau zu analysieren sein", so Nitsche.



Pressekontakt:
Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Telefon (089) 59 00-10560


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Datum: 07.02.2013 - 13:48 Uhr
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