Firmengründungen, Betriebsstätten, Limited in Malta, Holding Gesellschaften in Malta
Es gibt viele gute Gründe, eine Limited auf Malta zu gründen. Es ist jedoch nicht mit der Gründung alleine getan.
(firmenpresse) - Wesentlich für den nachhaltigen Erfolg einer Firmengründung in Malta ist die steuerliche Anerkennung - die Gesellschaft muss den Rechtsvorschriften des Landes entsprechen. Der statutarische Sitz im Ausland ist nicht ausreichend, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nicht am Sitz der Gesellschaft befindet. Briefkastenfirmen halten den strengen Vorschriften des deutschen Steuerrechts nicht stand. Die Gefahr liegt hierbei, dass steuerrelevante Sachverhalte oft erst Jahre später in einer Betriebsprüfung untersucht werden.
Bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft/Internationale Steuergestaltung ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Mandant von fachkundigen und kompetenten Steuerberater für internationales Steuerrecht aufgesetzt und geführt werden. Für steuerrechtliche Fragen steht ihnen unser WTP advisor gerne zur Verfügung.
Bei einer Firmengründung auf Malta ist die Annahme einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft (Briefkasten-/ Scheinfirma) zu verhindern. Dazu bedarf es eines physischen Geschäftssitzes auf Malta der auch eine zustellbare Postadresse und Postweiterleitung beinhaltet. Mit unseren Mitarbeiter vor Ort übernehmen wir das Backoffice für Sie.
Unternehmensbesteuerung - Income Tax Act
Nach einer umfassenden Unternehmenssteuerreform 2008 verfügt Malta über den niedrigsten europarechtskonformen Ertragssteuersatz für Kapitalgesellschaften in der EU und bleibt damit ein
attraktiver Investitionsstandort.
Das maltesische Steuervergütungssystem
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Anteilseigner eine natürliche oder juristische Person ist, sondern darauf, ob der Anteilseigner in- oder ausländisch ist. Auf Malta registrierte Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften können an dem Vergütungssystem teilnehmen. Die Steuervergütung selbst ist nach maltesischem Recht nicht steuerpflichtig.
Die Höhe der Vergütung beträgt grundsätzlich 6/7 der erhobenen Steuer von 35 %, was zur Folge hat dass sich die Steuerbelastung häufig auf 5 % reduziert.
Gesellschaftsrecht
Das maltesische Gesellschaftsrecht ist im „Companies Act“ von 1995 geregelt und gilt als EUkonform. Die MFSA (Malta Financial Authority) ist die einzige Behörde, die für den finanziellen Bereich auf Malta sowie für die Handelsregisterauszüge zuständig ist. Eine Firmengründung auf Malta kann in 48 Stunden abgewickelt werden.
Die üblichste Gesellschaftsform auf Malta ist die „limited liability company“, d.h. das Stammkapital ist auf Aktien aufgeteilt und die Aktionäre haften nur für ihren eigenen Anteil. Diese Gesellschaftsform kann entweder als privates oder öffentliches Unternehmen geführt werden, wobei in beiden Fällen eine Mindestanzahl von zwei Aktionären vorgeschrieben ist. Die Gründung von „single-member“-Firmen ist nur mit bestimmten Auflagen möglich. Das Mindeststammkapital für private Unternehmen beträgt 1.200 Euro, bei öffentlichen Betrieben 47.000 Euro.
Die Gründungskosten sind relativ niedrig, das macht Malta zu einem kosteneffizienten Platz, nicht nur für große Gesellschaften, sondern auch für kleine und mittelgroße Gesellschaften. Im globalen Finanzmonopoly gehört der mediterrane Kleinstaat seit seinem EU-Beitritt 2004 zu den Lieblingsstandorten der deutschen Wirtschaft.
Nebern der steuerlichen Beratung und Gesellschaftsgründung bieten wir ihnen auch gerne auf Anfrage: Zeitliche Anmietung der Büro- und/oder Konferenzräume, eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme auf den Namen der Gesellschaft.
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