(ots) - Landtag muss die moralische Tragweite prüfen
Wie hoch darf die Messlatte in Sachen Moral und Ethik für
Politiker gelegt werden? Bernd Busemann ist mit 0,9 Promille
Blutalkohol Auto gefahren und wird für diese Ordnungswidrigkeit
wahrscheinlich mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße
bestraft. Fälle wie diese gibt es zu Tausenden in unserem Land,
danach geht das Leben für die Übeltäter normal weiter. Und das zu
Recht, weil sie die angemessene Strafe erhalten haben.
Politiker haben gleichwohl eine Vorbildfunktion. Im speziellen
Fall Busemann gilt das umso mehr, weil sich der CDU-Politiker bekannt
vehement für die Verschärfung der Promille-Grenze Richtung 0,3
eingesetzt hat. Aber haben Politiker eine höhere Vorbildfunktion für
unsere Gesellschaft als vielleicht Schuldirektoren oder Firmenchefs?
Niemand würde von diesen Personen den Rücktritt fordern wegen einer
Alkoholfahrt im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit. Zudem: Moralisch hat
die Integrität des Emsländers gelitten. Da hilft es auch nur wenig,
dass er sein Handeln als schweren Fehler eingesteht. Aber an der
fachlichen Eignung zum Landtagspräsidenten hat sich für Busemann
nichts geändert. Wir, die Gesellschaft und vor allem die Medien,
haben nicht das Recht, immer sofort und automatisch Konsequenzen zu
fordern, die über die für jeden geltende Strafe hinausgehen. Die
moralische Tragfähigkeit seiner Person als Landtagspräsident muss in
erster Linie Busemann selber prüfen und dann der neue Landtag, der
ihn wählt.
Ralf Geisenhanslüke
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