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Anmoderationsvorschlag:
Unfall, Krankheit, zu viel Stress am Arbeitsplatz: Jeder vierte
Deutsche musste bereits seinen Job an den Nagel hängen, weil ihn der
Arzt berufsunfähig geschrieben hat. Und das betrifft längst nicht
mehr nur klassische Risikoberufe aus dem Handwerk, wie Dachdecker
oder Gerüstbauer beispielsweise, sondern auch immer mehr Menschen,
die einen Bürojob haben. Was das für die Betroffenen bedeutet und wie
man sich mit einer Berufsunfähigkeitsrente finanziell vor den Folgen
absichern kann, weiß Uwe Hohmeyer.
Sprecher: Als berufsunfähig gilt man laut Definition der meisten
Lebensversicherer, wenn man...
O-Ton 1 (Una Großmann, 0:15 Min.): "...in Folge von Krankheit, von
Körperverletzung oder aber sogenanntem Kräfteverfall länger als sechs
Monate nicht imstande ist, seinen Beruf oder aber eine ähnliche
Tätigkeit auszuüben. Das muss allerdings vom Arzt bescheinigt
werden."
Sprecher: Sagt Una Großmann vom Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft und erklärt, was das für die Betroffenen
bedeutet, wenn sie ihren Job an den Nagel hängen müssen und kein
Gehalt mehr bekommen.
O-Ton 2 (Una Großmann, 0:27 Min.): "Der Staat zahlt hier nur noch
ganz eingeschränkt, also in wenigen Fällen, Erwerbsminderungsrente.
Und wenn dann das Gehalt wegfällt oder auch das Krankengeld, was zu
Anfang noch gezahlt wird, dann droht hier eine enorme
Versorgungslücke. Das heißt, man muss Rücklagen angehen. Und wenn die
aufgebraucht s ind, rutscht man im Zweifelsfall in die
Grundsicherung. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man
sich dagegen wappnen und entsprechend Vorsorge betreiben."
Sprecher: Denn die bewilligt meistens schon eine Rente, wenn der
Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Wann das
erste Geld auf dem Konto landet, ist allerdings von Fall zu Fall
unterschiedlich...
O-Ton 3 (Una Großmann, 0:05 Min.): "...weil der Versicherer
natürlich erst einmal prüfen muss, ob tatsächlich eine
Berufsunfähigkeit vorliegt."
Sprecher: Und damit das Geld möglichst schnell fließt, empfiehlt
es sich, schon vor Vertragsabschluss alle Fragen Ihres Versicherers
hundertprozentig ehrlich zu beantworten.
O-Ton 4 (Una Großmann, 0:31 Min.): "Das sind beispielsweise Fragen
zu Vorerkrankungen, also zum allgemeinen Gesundheitszustand. Wenn
hier wissentlich falsche Angeben gemacht werden, kann der Versicherer
tatsächlich die Zahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit verweigern.
Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherte vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt hat. Darum ist es wirklich ganz, ganz
wichtig, dass man sich Zeit nimmt beim Ausfüllen des
Berufsunfähigkeitsversicherungsantrages und die schriftlich
gestellten Fragen wirklich korrekt beantwortet."
Abmoderationsvorschlag:
Weitere Infos dazu finden Sie auch im Internet auf der Webseite
der Deutschen Versicherungswirtschaft unter www.gdv.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
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Pressekontakt:
Una Großmann
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
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Tel. +49 / 30 / 20 20 - 5185
E-Mail: u.grossmann(at)gdv.de
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